Bundesrat beschließt Dosenpfand

Trittin: Drei Jahre Dosenpfandstreit beendet

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Beschluss des Bundesrates zur Novellierung der Pfandpflicht begrüßt. „Das ist ein Sieg der Vernunft. Mit dem heute beschlossenen Kompromiss sind drei Jahre des Streites ums Dosenpfand beendet“, sagte der Bundesumweltminister. Mit der Novelle wird die Pfandpflicht vor allem für die Verbraucher vereinfacht. Das Pfand ist für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke eingeführt. Pfandfrei bleiben auch in Zukunft Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Kartons. Darüber hinaus werden die so genannten Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern abgeschafft. „Zukünftig gilt: Die Verbraucher können leere Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben, wo Einweg verkauft wird“, sagte Trittin. Es werde nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden.

Der Beschluss beendet auch eine zehnjährige Auseinadersetzung mit der EU. „Die Europäische Kommission hat deutlich erklärt, dass die heute beschlossene Novelle ihren Anforderungen entspricht“, betonte Trittin. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang der Woche (am 14. Dezember) die Vereinbarkeit einer Pfandpflicht für Einwegverpackungen mit europäischem Recht bestätigt. Weil sich der Gerichtshof für eine längere Übergangsfrist zu Gunsten der ausländischen Getränkeanbieter ausgesprochen hat, hat die Länderkammer dies berücksichtigt und eine Übergangsfrist von 12 Monaten für die Neuregelungen beschlossen.

Der Bundesumweltminister forderte den Handel auf, sich auf die Neuregelung konstruktiv einzustellen. „Ich gehe davon aus, dass die Politik der Handelsfunktionäre, das Land mit einer Fülle von aussichtslosen Gerichtsverfahren zu überziehen, beendet wird“, so der Bundesumweltminister. Absicht dieser Strategie sei gewesen, die Unsicherheit zu erzeugen, die nachher lauthals beklagt wurde. „Damit muss jetzt Schluss sein“, sagte Trittin.

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