Bundesregierung beschließt neue Standards zur Verbesserung der Luftqualität

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Novelle der Verordnung über die Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) beschlossen. Damit wurden zugleich die Änderungen des Bundesrats von Ende Mai gebilligt. „Mit der Verordnungsnovelle schlagen wir ein neues Kapitel in der Luftreinhaltung auf. Obwohl die Luftqualität in Deutschland bereits ein beachtliches Niveau erreicht hat, ist die Einführung dieser europaweit einheitlichen Regelungen ein großer Schritt in Richtung Umwelt- und Gesundheitsschutz. Vor allem Bewohner von Ballungsräumen und Innenstädten schützen wir künftig besser vor Luftschadstoffen, insbesondere vor jenen, die Krebs auslösen können. Dazu sind Maßnahmen nicht nur bei Industrieanlagen, sondern vor allem auch im Verkehr notwendig“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Mit der Verordnungsnovelle werden neue bzw. anspruchsvollere Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Feinstaub (Partikel), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid festgelegt, die ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Außerdem werden die Anforderungen an die Messung und Überwachung besonders gefährlicher Luftschadstoffe erhöht. Die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Situation der Luftqualität wird weiter verbessert. Mit der Novelle der 22. BImSchV werden zugleich die in den vergangenen Jahren neugefassten und durch weitere Stoffe ergänzten Luftqualitätsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt.

Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedarf es insbesondere bei Stickstoffdioxid und Partikel einer deutlichen Schadstoffreduzierung. „Dazu ist es notwendig,  bereits jetzt die Weichen zu stellen. Ich appelliere daher noch einmal an die Automobilhersteller, ihre Blockade des Russpartikelfilters für Diesel aufzugeben und anderen internationalen Unternehmen der Branche zu folgen, die im Wettbewerb bereits die Nase vorn haben“, sagte Trittin.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages.

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Michael Schroeren BMU Pressedienst

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