Grenzpreis Gas betrug 2,82 Cent/kWh im Jahr 2004

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrug im Jahr 2004 der vorläufige Grenzpreis für Gas 2,82 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Vergleich zum Jahr 2003 ist der Grenzpreis konstant geblieben, seit 2000 ist er jedoch um 28% gestiegen. Im Jahr 2001 erreichte er mit 2,86 Cent/kWh den bislang höchsten Wert.

Der Grenzpreis dient den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Dies sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas zahlen müssen.

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