Statistisches Bundesamt: 3,4 Mill. Haushalte erhielten Ende 2003 Wohngeld

Rund 3,4 Mill. Haushalte erhielten am Jahresende 2003 in Deutschland Wohngeld. Dies waren 8,7% aller privaten Haushalte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Empfängerhaushalte um 9,3% gestiegen, so das Statistische Bundesamt.

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen großen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushalts überfordert.Knapp zwei Drittel oder 2,2 Mill. der Empfängerhaushalte erhielten Ende 2003 als Mieter oder Wohnraumeigentümer die herkömmliche Form des Wohngeldes, nämlich das allgemeine Wohngeld. Von diesen 2,2 Mill. erhielten 93% ihr allgemeines Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschussempfänger) und die restlichen 7% als Zuschuss zu den Kosten ihrer eigenen Wohnung oder ihres Eigenheimes (Lastenzuschussempfänger). Gegenüber 2002 hat sich die Zahl der Haushalte mit allgemeinem Wohngeld um 13,6% erhöht. Etwas mehr als ein Drittel der Empfängerhaushalte, nämlich 34% oder 1,2 Mill. Haushalte, bezogen neben dem Wohngeld auch Sozialhilfe oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Sie erhielten das Wohngeld in Form des besonderen Mietzuschusses. Im Vergleich zum Jahresende 2002 entspricht dies einer Steigerung von 1,9%.

Ursache für den deutlichen Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte von allgemeinem Wohngeld ist, neben der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, unter anderem das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (GSiG). Dieses neue Sozialleistungsgesetz sieht für über 65-Jährige sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Empfänger von Leistungen nach dem GSiG haben in der Regel Anspruch auf allgemeines Wohngeld. Viele Grundsicherungsempfänger hatten bis Ende 2002 als Sozialhilfebezieher Anspruch auf besonderen Mietzuschuss.Fast die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebt allein (48,5%), weitere 21,0% leben in Zwei-Personen-Haushalten und 13,2% in Drei-Personen- Haushalten. In den übrigen 17,3% der Wohngeldhaushalte wohnen vier oder mehr Personen.

Die durchschnittliche monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug Ende 2003 5,66 Euro je m2 Wohnfläche (Vorjahr: 5,59 Euro), die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag bei durchschnittlich 4,23 Euro (Vorjahr: 4,30 Euro). Die Bezieher von besonderem Mietzuschuss wiesen mit monatlich durchschnittlich 5,79 Euro je m2 Wohnfläche die höchsten Mietkosten auf (Vorjahr: 5,72 Euro).

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2003 bundesweit knapp 4,9 Mrd. Euro, 6,9% mehr als 2002. Davon entfielen 2,9 Mrd. Euro (+ 14,8%) auf das allgemeine Wohngeld und 1,9 Mrd. Euro (- 3,2%) auf den besonderen Mietzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 129 Euro. Den Empfängerhaushalten von allgemeinem Wohngeld wurden im Monat durchschnittlich 108 Euro an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von besonderem Mietzuschuss durchschnittlich 169 Euro.

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