Rauchverbote und Umsätze im Gaststättengewerbe

In der getränkegeprägten Gastronomie gingen danach die Umsätze im dritten Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal in den Bundesländern mit Rauchverbot (Baden-Württemberg und Niedersachsen) real um 9,8% zurück, in den übrigen Bundesländern dagegen um 6,8%.

Im vierten Quartal 2007 wurde auch in Hessen ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. In diesem Quartal gingen in den Bundesländern mit Rauchverbot die realen Umsätze gegenüber dem Vorjahresquartal mit 14,1% erneut stärker zurück als in den übrigen Bundesländern (- 8,8%). Zur getränkegeprägten Gastronomie zählen unter anderem Schankwirtschaften, Diskotheken und Tanzlokale, Bars und Vergnügungslokale.

In der speisengeprägten Gastronomie, das heißt in Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben, war der Unterschied bei der Umsatzentwicklung zwischen Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetzen nicht so ausgeprägt. Im dritten Quartal 2007 hatte die speisengeprägte Gastronomie in Bundesländern mit Rauchverbot Umsatzrückgänge von 5,6% zu verzeichnen und in den übrigen Bundesländern in Höhe von 5,7%. Im vierten Quartal 2007 gingen dagegen die Umsätze in Bundesländern mit Rauchverbot um 6,3% zurück und in den übrigen Bundesländern um 5,4%.

Die Ergebnisse des ersten Quartals 2008 weisen wegen der aktualisierten Stichprobe noch große Schätzanteile auf und ermöglichen daher keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung der Umsätze im Gaststättengewerbe getrennt nach Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetze.

Im gesamten Bundesgebiet setzten im ersten Quartal 2008 – in dem zum Quartalsende Nichtraucherschutzgesetze in 14 Bundesländern galten – die Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie real 4,6% weniger um als im Vorjahresquartal. Hierbei ist zu beachten, dass das erste Quartal 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ein eher schlechtes Quartal für die getränkegeprägte Gastronomie war. In der speisengeprägten Gastronomie gingen die Umsätze im ersten Quartal 2008 um 0,8% im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück.

Vergleicht man die Entwicklung der speisengeprägten mit der getränkegeprägten Gastronomie seit 2002, dann kann man feststellen, dass die getränkegeprägte Gastronomie sich insgesamt schlechter entwickelt hat.

Methodische Erläuterungen zur Monatsstatistik im Gastgewerbe

Die Ergebnisse der Monatsstatistik im Gastgewerbe basieren auf der Grundlage einer Stichprobe und sind daher mit einem „statistischen Zufallsfehler“ behaftet. Die genannten Veränderungsraten können in Abhängigkeit von der gezogenen Stichprobe schwanken. Das Ausmaß der Schwankungen nimmt mit steigendem Stichprobenumfang ab.

Die Unternehmen des Gaststättengewerbes melden monatlich ihre Umsätze. Fehlende Meldungen werden zunächst geschätzt und später durch die Nachmeldungen der Unternehmen ersetzt. Der Anteil der geschätzten Umsätze betrug beispielsweise im März 2008 in der speisegeprägten Gastronomie 29,5% und in der getränkegeprägten Gastronomie 37,0% aller Umsätze in diesem Wirtschaftszweig.

In der Regel liegen die Meldungen aller Unternehmen erst sechs Monate nach dem jeweiligen Berichtsmonat vor. Sechs Monate nach Abschluss des Berichtsmonats beträgt der Revisionsbedarf der Veränderungsraten für das Gastgewerbe insgesamt im Median 0,5 Prozentpunkte.

Ausführlichere Informationen zur Methodik der Monatsstatistik im Gastgewerbe enthält der Qualitätsbericht, der auf der Homepage von Destatis zur Verfügung steht.

Kostenlose Ergebnisse zum Gastgewerbeumsatz in tiefer Wirtschaftsgliederung stehen im Publikationsservice von Destatis unter www.destatis.de/publikationen zur Verfügung.

Eine methodische Kurzbeschreibung bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung sowie zusätzliche Tabellen unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Peter Roßmann,
Telefon (0611) 75-3338,
E-Mail: gastgewerbe@destatis.de

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Peter Roßmann Statistisches Bundesamt

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