Online-Werbung kann den kommunalen Haushalt entlasten

Am 17. April 2008 fand am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz in Halberstadt ein Workshop zum Thema „Wichtige Aspekte des kommunalen Online-Auftrittes“ statt. Die Veranstaltung ist Teil anwendungsorientierter Forschungsaktivitäten des von Prof. Dr. Wolfgang Beck geleiteten Projektes „Rechtsgrundlagen der E-Verwaltung“.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Diana Bremer, die sich als wissenschaftliche Mitarbeiterin detailliert mit diesem Thema auseinandersetzt. Dabei standen die bürgerfreundliche Gestaltung des kommunalen Internet-Auftritts www.stadtname.de und die rechtlichen Rahmenbedingungen kommerzieller Werbung im Mittelpunkt der Diskussion. Teilnehmer des Workshops waren IT- und Medien-Verantwortliche der Städte Halberstadt, Quedlinburg, des Landkreises Harz und weiterer Kommunen. Der erforderliche wirtschaftliche Sachverstand war durch die Teilnahme des IT-Dienstleisters brain SCC, der Mitteldeutschen Zeitung und der Volksstimme gegeben.

Kommunale Internetauftritte sind mittlerweile im Grunde unverzichtbar, erfordern aber einen erheblichen Aufwand, um ein aktuelles und interessantes Angebot über Verwaltungsdienstleistungen und Veranstaltungen zu gewährleisten. Hier stellt die Vermarktung von Werbeflächen eine Möglichkeit der Kostenminimierung dar. Derartige Formen der Randnutzung sind von der Rechtsprechung etwa für die Verbreitung von Amtsblättern seit langem anerkannt. Hinzu kommt, dass das Informationsangebot der kommunalen Homepage attraktiv gestaltet werden kann.

So können sich Vereine, soziale Organisationen und die kommunale Wirtschaft einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Die Teilnehmer des Workshops erörterten u. a. den Umfang kommerzieller Werbung, Mittel und Wege, um eine deutliche Trennung zum redaktionellen Inhalt zu erreichen sowie Fragen der optimalen Zusammenarbeit der Kommunen untereinander unter Einbindung privatwirtschaftlicher Kompetenz. Insbesondere müssen Partner für die Kundenakquise gefunden sowie die Inhalte eines Werbevertrages festgelegt werden. Der Workshop wird am 27. Mai 2008 fortgesetzt.

Media Contact

Andreas Schneider idw

Weitere Informationen:

http://www.hs-harz.de

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