Die 7 Wahlprüfsteine der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin

…“Es muss endlich gehandelt werden“…
DGS bittet gesundheits- und drogenpolitische Sprecher der Parteien um Stellungnahme
Presseerklärung vom 20.5.2002

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS) stellt allen drogen- und gesundheitspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen sieben Fragen zu, um zu prüfen, welcher konkreten Schritte sie nach der Bundestagswahl planen.
In der Suchtforschung und -behandlung gibt es längst keinen Dissens mehr darüber, dass Sucht als chronische Krankheit zu verstehen ist und Ärzte darauf mit intensiven Therapiebemühungen reagieren können und müssen. Oberstes Prinzip muss es sein, körperliche Komplikationen und soziale Verelendung zu verhindern („harm reduction“). Jede Verminderung des Konsums (die auch medikamentös unterstützt werden kann) ist eine Verbesserung. Dies führt auch zu einer Minderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten. „Während die Fachwelt sich um eine Verbesserung der Situation beim Individuum und in der Gesellschaft bemüht, sind große Teile der Politik von einer modernen Sichtweise weit entfernt“, erklärte der Vorsitzende der DGS, Dr. Jörg Gölz in Berlin.
Die suchtmedizinische Gesellschaft hat ihre Fragen jeweils mit einer Kurzdarstellung der Notwendigkeiten versehen und wird die Antworten der Parteien als „Wahlprüfsteine“ veröffentlichen.

  1. Was werden Sie und Ihre Partei tun für die Gleichbehandlung von Suchtkranken in der Medizin, im behördlichen Alltag, auf dem Arbeitsmarkt und in anderen gesellschaftlichen Bereichen?
    Noch mehr als viele psychisch Kranke werden Suchtpatienten nach wie vor im Versorgungssystem, in der Rechtsprechung und im Alltag benachteiligt. Sind teilweise Patienten 3. Klasse – obwohl Sucht als Krankheit anerkannt ist. Suchtkranke müssen alle Hilfen bekommen die notwendig sind, um ihnen eine normale und gesunde Lebensführung zu ermöglichen. Auch von der sozialen Integration ehemals suchtkranker Menschen sind wir in Deutschland weit entfernt.
  2. Wie wollen Sie und Ihre Partei sich für die Etablierung der anerkannten Maßnahmen zur Schadenbegrenzung (harm reduction) einsetzen?
    Maßnahmen zur Risikominimierung, zur Verringerung der frühzeitigen Sterblichkeit und von Infektionserkrankungen und Sekundärschäden im Sinne von Harm Reduction müssen als Standards im Umgang mit Sucht etabliert werden. Dies ist in erster Linie einer humanen Medizin geschuldet, dient aber zugleich auch der Reduzierung volkswirtschaftlicher Folgekosten. Noch immer aber stehen dem Regelungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene entgegen.
  3. Welche Maßnahmen werden Sie und Ihre Partei ergreifen, damit die Prävention von Suchtkrankheiten verbessert und auch finanziell gesichert werden kann?
    Prävention von schädlichen Folgen des Konsums psychotroper Substanzen hat kaum eine materielle Grundlage in Deutschland. Dies wird zwar von allen möglichen politischen Kräften gefordert, aber ihre Finanzierung bleibt ungesichert. Die ökonomische Grundlage von Risikoprävention in großem Umfang muss sicher gestellt werden. Insbesondere jene, die Risiken mitverantworten, müssen auch zur Finanzierung von Vorbeugung herangezogen werden.
  4. Werden Sie und Ihre Partei sich für eine Novellierung des Betäubungsmittelrechtes einsetzen?
    Das Betäubungsmittelrecht muss alle wissenschaftlich effektiv bewiesenen therapeutischen Maßnahmen im Bereich der Substitution unterstützen und ermöglichen. Regelungen, die Therapiefreiheit beschränken, müssen abgeschafft werden.
  5. Werden Sie und Ihre Partei sich für Schadenbegrenzung auch im Strafvollzug einsetzen?
    Harm reduction ist auch im Strafvollzug dringend notwendig. Für Strafgefangene muss es möglich sein, Spritzen zu tauschen oder Ersatzstoffe zu erhalten. Nur die Nutzung dieser und aller anderen Möglichkeiten der modernen Suchttherapie erleichtert eine zügige Reintegration. Entgegen dieser Notwendigkeit werden immer wieder Versuche unternommen, zum Beispiel den Spritzentausch in Gefängnissen zur Vermeidung von lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten zu stoppen (Beispiel: Hamburg).
  6. Welche Anstrengungen werden Sie und Ihre Partei unternehmen, dass die Kostenübernahme für suchttherapeutische Leistungen eindeutig geregelt und gesichert ist?
    Therapien, deren Effektivität nachgewiesen ist, müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Es kann nicht angehen, dass die Behandlung von Suchtkranken im Dickicht der Zuständigkeiten behindert wird. Die psychosoziale Betreuung etwa gehört als Regelleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Finanzierung muss sich nach dem medizinisch Notwendigen und nicht nach ideologischen oder politischen Überlegungen richten.
  7. Welchen Beitrag wollen Sie und Ihre Partei zur Förderung der Suchtforschung und von suchtmedizinischer Qualifikation leisten?
    Nur rund fünf Prozent der weltweiten Suchtforschung findet außerhalb der USA statt. Deutschland gehört zu den Schlusslichtern. Ein verschwindend kleiner Prozentsatz von Mitteln steht für die Erprobung neuer Therapieverfahren zur Verfügung. Nach wie vor gibt es keine Institutionalisierung von entsprechenden Ausbildungs- und Forschungsgängen. Suchtforschung muss sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch der Versorgungs- und Therapieforschung auch universitär intensiviert werden.

Ansprechpartner:
Dr. Jörg Gölz
Vorsitzender der DGS
Kaiserdamm 24, 14057 Berlin
Tel.: 030/ 883 21 27, Fax: 883 85 75
E-Mail: goelz@snafu.de

Pressekontakt:
MWM-Vermittlung
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel.: (030) 803 96 86, Fax: 803 96 87
E-mail: wmw@mwm-vermittlung.de
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Dipl.Pol. Justin Westhoff idw

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