Neuordnung schafft Transparenz in der IT-Branche

IT-Fortbildungsverordnung in Kraft getreten

Die neue Fortbildungsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den IT-Bereich ist am heutigen Freitag in Kraft getreten. Die neuen anspruchsvollen Abschlüsse eröffnen Absolventen und Absolventinnen der IT-Ausbildungsberufe und den zahlreichen Seiteneinsteigern im IT-Sektor berufliche Perspektiven, die bislang überwiegend Hochschulabsolventen vorbehalten waren. Damit wird zugleich der Nachfrage nach Fachkräften im IT-Bereich Rechnung getragen.

Die Fortbildungsordnung sieht Abschlüsse auf zwei Ebenen vor. In einem ersten Schritt sind folgende Abschlüsse möglich:

  • Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin
  • Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin
  • Geprüfter IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterin
  • Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin

Diese so genannten operativen Professionals können Geschäftsprozesse in den Bereichen Entwicklung, Organisation, Beratung oder Vertrieb und Marketing gestalten sowie Mitarbeiter führen. Nach einer einschlägigen Ausbildung und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis als IT-Spezialisten ist in einer zweiten Stufe die Weiterqualifizierung als

  • Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin
  • Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin offen.

Diese als strategische Professionals bezeichneten Fachkräfte können die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens am Markt positionieren, entsprechend fortentwickeln sowie strategische Allianzen und Partnerschaften schließen.

Prüfungen für diese IT-Fortbildungsabschlüsse nehmen die Industrie- und Handelskammern ab. Das neue IT-Weiterbildungssystem wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern und der IT-Branche entwickelt. Ihre Qualifikationsinhalte entsprechen den Anforderungen in der Praxis und sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber transparent.

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