EU-Pflichtkontrolle für Pflanzenschutzgeräte kommt

Autofahrer wissen, dass sie ihre fahrbaren Untersätze regelmäßig überprüfen lassen müssen. So eine Art „TÜV“ gibt es in Deutschland auch für Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Besitzer von Feldspritzgeräten sind seit 1993 verpflichtet, ihre Geräte im zweijährigen Rhythmus von anerkannten Kontrollbetrieben überprüfen und instand setzen zu lassen.

Für Geräte in Raumkulturen wie Obst, Wein und Hopfen besteht seit 2002 Kontrollpflicht. Nun hat die EU durch eine neue Richtlinie festgelegt, dass alle Mitgliedstaaten künftig regelmäßige Kontrollen durchführen müssen. Bis 2016 müssen alle im Gebrauch befindlichen Geräte in den einzelnen Staaten eine erste Kontrolle durchlaufen haben. Eine Umfrage des Julius Kühn-Instituts (JKI) in Braunschweig ergab, dass viele Mitgliedstaaten diese Pflichtkontrolle nun erstmals landesweit einheitlich organisieren müssen. Um eine technisch einwandfreie und vergleichbare Kontrolle zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen und vorliegende Erfahrungen zu nutzen, fand unter der Federführung des JKI Ende September 2009 ein Workshop im tschechischen Brno statt.

„Da wir in Deutschland die Pflichtkontrolle bereits haben, ist die neue EU-Regelung für Deutschland kein Problem“, sagt Dr.-Ing. Heinz Ganzelmeier vom Julius Kühn-Institut in Braunschweig. Zusammen mit Belgien und den Niederlanden haben die Deutschen seit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrungen mit der Pflichtkontrolle und ein dichtes Netz von Prüfstellen aufgebaut. Andere Mitglieder wie z.B. Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn oder Griechenland müssen hingegen nun in vergleichsweise kurzer Zeit die Kontrolle von hunderttausenden von Pflanzenschutzgeräten organisieren.

„Die Pflichtkontrolle der Geräte ist ein wichtiger Baustein für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Exakt und zuverlässig funktionierende Geräte mit neuen abdriftarmen Düsen tragen ganz wesentlich dazu bei, dass die Mittel genau dosiert und nur dort landen, wo sie auch wirken sollen“, erklärt Ganzelmeier den Sinn der technischen Überprüfung nach der neuen EU-Direktive. Dass dies so ist, darüber sind sich die Mitgliedstaaten einig. Einzig das unterschiedliche technische Niveau der Prüfungen in den Mitgliedstaaten erschwert die Einführung der Pflichtkontrollen. Wenn der „Spritzen-TÜV“ für ein Gerät europaweit gelten soll, muss auch das Prüfprozedere in allen EU-Ländern technisch hochwertig und vergleichbar sein. Nur so könne eine übergreifende Anerkennung gewährleistet werden, betont der JKI-Wissenschaftler. Die bisherigen Mehrfachprüfungen würden entfallen und somit Kosten und Zeit eingespart.

Um solche wichtigen Entscheidungen vorzubereiten, lädt die oberste deutsche Prüfbehörde für Pflanzenschutzgeräte, früher BBA, heute JKI, seit 2004 zu den SPISE-Workshops. Die Teilnehmer kommen aus Prüfungs- oder Forschungsinstituten, Verwaltungen oder Firmen und bringen die nötige technische Expertise mit. Deswegen stand beim aktuellen Workshop in Brno die praktische Umsetzung der europäischen Regelungen für die Gerätekontrollen im Vordergrund. Die Verantwortliche der Europäischen Kommission, Frau van Tongelen, erläuterte den Teilnehmern die Direktive des EU-Parlamentes, bei der es um den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden geht. Im Artikel Nr. 8 der „Framework Directive“ ist die „Kontrolle der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte“ festgeschrieben. „Unsere Befragung zum Ende des Workshops hat ergeben, dass in nahezu allen Mitgliedstaaten die Pflichtkontrolle bereits eingeführt wurde oder deren Einführung für die nächsten Jahre vorgesehen ist“, so Ganzelmeier.

Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Heinz Ganzelmeier
Leiter der Instituts für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz
Am Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
Messeweg 11-12, 38104 Braunschweig
Tel.: 0531 / 299-3651
E-Mail: AT@jki.bund.de

Media Contact

Stefanie Hahn idw

Weitere Informationen:

http://www.jki.bund.de

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