EPA schränkt viel diskutiertes Stammzellen-Patent ein

Züchtung tierischer und menschlicher embryonaler Stammzellen wird ausgenommen

Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute, Mittwoch, das heftig umstrittene Stammzellen-Patent, das „Edinburgh-Patent“, drastisch eingeschränkt. Wie die Behörde nach einer dreitägigen öffentlichen Anhörung mitteilt, gilt das Patent entgegen der ursprünglichen Zulassung nicht für die Züchtung von menschlichen bzw. tierischen embryonalen Stammzellen. Bei der Begründung weist man auf die europäische Patentübereinkunft hin, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken von der Patentierbarkeit ausschließt.

Im Jahr 2000 brachte die Umweltorganisation Greenpeace das Patent der Universität Edinburgh „Technik zur Züchtung gentechnisch veränderter Tiere einschließlich des Menschen“ an die Öffentlichkeit und erhob mit 13 weiteren Organisationen Einspruch. Dieses europäische Patent EP0695251 umfasst u.a. verschiedene Eingriffe an tierischen Embryonen. Es war gestattet, die gewonnenen embryonalen Stammzellen mit einem gentechnischen Verfahren von differenzierten Zellen zu trennen. Die Folge dieses Verfahrens sind reine Stammzellenkulturen. Die öffentliche Diskussion galt vor allem der Frage, ob das erteilte Patent auch den Menschen umfasst.

Die Einspruchsabteilung des EPA weist auf ihre veröffentlichte Mitteilung vom 14 .4. 2000 hin, worin bereits ausgeführt worden war, dass das Klonen von Menschen und Tieren niemals Gegenstand dieses Patents war. Die Universität habe bereits vor Ende der Einspruchsfrist freiwillig das Patent eingeschränkt und die Keimbahnintervention am Menschen vom Patentumfang unmissverständlich ausgeschlossen. Das Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung kann nun in zweiter Instanz vor einer Technischen Beschwerdekammer der EPA angefochten werden. Erfolgt kein Einspruch, wird die schriftliche Begründung der Entscheidung in wenigen Monaten veröffentlicht werden.

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Sandra Standhartinger pte.online

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