Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen wird bis 2013 weitergeführt

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich deshalb dazu entschlossen, die „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91 b Grundgesetz“ für die Jahre 2009 bis 2013 fortzuschreiben.

Mit der programmatischen Weiterentwicklung und Neuausrichtung des Bund-Länder-Programms „Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen“ im Jahr 2003 erfolgte eine Fokussierung der Förderung auf Forschung in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften im Verbund mit regionalen Unternehmen.

Evaluationsergebnisse haben gezeigt, dass diese Form der Förderung [Forschung im Verbund mit der regionalen Wirtschaft zu unterstützen] die Fachhochschulen erfolgreich stärkt, den Wissens- und Technologietransfer erheblich verbessert und die Studierenden äußerst forschungsnah qualifiziert. Daher soll die Bund-Länder-Vereinbarung für weitere 4 Jahre fortgeführt werden.

Der Bund stellt dabei jährlich bis zu 30 Millionen Euro bereit, das Sitzland trägt durch die Bereitstellung der Grundausstattung mindestens 10 % der Gesamtprojektkosten.

Media Contact

Rebekka Kötting idw

Weitere Informationen:

http://www.gwk-bonn.de

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