IAQ zur Subventionierung des Niedriglohnsektors: Statt Mindestlohn springt der Staat ein
Das Institut Arbeit und Qualifikation IAQ der Universität Duisburg-Essen warnt davor, dass der bislang gezahlte faktische „Kombilohn“ Unternehmen dazu einlädt, Löhne zu drücken, weil sie sich darauf verlassen können, dass der Staat die Ausfallbürgschaft übernimmt.
„Der Staat kann aber nicht auf Dauer Niedrig(st)löhne ohne jede Untergrenze subventionieren“, kritisiert die IAQ-Arbeitsmarktexpertin Dr. Claudia Weinkopf. In anderen Ländern sorgt demgegenüber ein gesetzlicher Mindestlohn dafür, dass solchen Praktiken Grenzen gesetzt werden. Im Oktober 2006 erhielten bereits 1,1 Millionen Beschäftigte ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Insgesamt erhält gut jeder fünfte (20,9 %) Grundsicherungsempfänger Unterstützung nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, sondern weil sein Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den Mindestbedarf des Haushaltes zu decken. Gut 440.000 dieser so genannten „Aufstocker“ sind Vollzeitbeschäftigte.
Die Bundesregierung hat sich jedoch nicht auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland einigen können. Stattdessen wird nun in Erwägung gezogen, die Zahl der Aufstocker zu reduzieren, indem diese von der Zahlung von Sozialabgaben befreit werden. Am Grundproblem, dass dem Lohndumping in Deutschland keine Grenzen gesetzt werden, würde dies jedoch nichts ändern. Vielmehr würde nur die eine staatliche Subvention von Niedriglöhnen durch eine andere ersetzt.
Redaktion: Claudia Braczko, Tel: 0209/1707-176, 0170-8761608, presse-iaq@uni-due.de
Weitere Infos: Dr. Claudia Weinkopf, Tel: 0209/1707-142, -178, claudia.weinkopf@uni-due.de
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