Zwei neue Berufskrankheiten anerkannt

Heute hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung zugestimmt. Damit werden zwei neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

Es handelt sich um

  • Druckschädigung der Nerven und
  • Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose).

Die Änderungen beruhen auf Empfehlungen der Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Damit trägt die Bundesregierung den neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung.

Druckschädigungen der Nerven können in vielen Berufsgruppen vorkommen. Gefährdend sind vor allem Tätigkeiten mit körperlichen Zwangshaltungen, ständig einseitigen Belastungen oder Arbeiten mit hohen Wiederholungsraten. Durch Quarzstäube besonders gefährdete Berufsgruppen sind z.B. Erzbergleute, Tunnelbauer, Gussputzer, Sandstrahler, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie sowie Personen, die bei der Steingewinnung und -verarbeitung oder in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Dentallabors beschäftigt sind. Die Erkrankung gilt nicht für den Bereich des Steinkohlenbergbaus. Hierzu liegen die medizinischen Erkenntnisse derzeit nicht vor.

Für eine Entschädigung im Einzelfall ist zu prüfen, ob der Betroffene an seinem Arbeitsplatz entsprechenden Einwirkungen ausgesetzt war und diese seine Erkrankung verursacht haben.
Wird dies bejaht, haben die Betroffenen Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie erhalten umfassende Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatz. Bei dauernder Erwerbsminderung werden lebenslange Renten sowie Hinterbliebenenversorgung gezahlt.

Die Verordnung tritt voraussichtlich am 1. August 2002 in Kraft.

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