Studie "Datenschutz und Geoinformationen" veröffentlicht

Die 2004 beim BMWi eingerichtete GIW-Kommission ist Bestandteil der in den letzten Jahren geschaffenen Strukturen zum Aufbau einer einheitlichen Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und soll die Aktivierung des wirtschaftlichen Potenzials staatlicher Geoinformationen ermöglichen und befördern. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der GIW-Kommission liegt grunds�tzlich in der Harmonisierung der Randbedingungen zur Abgabe staatlicher Geoinformationen an die Wirtschaft. Hierzu zählen insbesondere die in der Bundesrepublik heterogen ausgeprägten Nutzungsrechte, Preismodelle und Datenschutzbestimmungen. Eines der Themen ist derzeit die Klärung der Verwendbarkeit von Geoinformationen bezogen auf die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen.

Ziel der Untersuchung war es somit, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären, unter denen Geodaten der Privatwirtschaft von behördlicher Seite zur Verfügung gestellt werden können. Punktgenaue Informationen über Bodenschätze, Bodenbeschaffenheit, Verkehrsinfrastuktur, klimatische Bedingungen, Überschwemmungs-, Erdrutsch- oder Erdbebenrisiken bis hin zu Umweltbelastung und Nutzungen des Luftraums haben einen hohen praktischen Wert für viele Branchen der Wirtschaft. Einer Preisgabe dieser Daten durch öffentliche Stellen können aber persönlichkeitsrechtlich wie auch ökonomisch begründete Datenschutzbelange der Eigentümer entgegenstehen. Dies gilt erst recht, wenn ortsbezogene Daten zu dort wohnenden Personen bereit gestellt werden, etwa sozio-demografische Angaben �ber Einkommen, Familienverhöltnisse, Kreditwürdigkeit oder Wahlverhalten. Interessiert sind an diesen Daten so unterschiedliche Bereiche wie Versicherungen, Verkehrswirtschaft, Energie- und Rohstoffindustrie, aber nicht zuletzt auch die Werbebranche.

Die dem ULD gestellte Aufgabe war es, die bestehende Rechtslage exemplarisch und unter Auswertung der Erfahrungen von Behörden und Gerichten darzustellen und grundlegende Erwägungen auszuarbeiten, wie der Konflikt zwischen Schutz des Persönlichkeitsrechtes einerseits und Informationsbedarf der Wirtschaft andererseits gelöst werden kann.

Das ULD kommt zu dem Ergebnis, dass über spezifische Gesetze, über das Umweltinformationsrecht und die Informationsfreiheitsgesetze schon heute ein weit gehender Zugang zu Informationen geschaffen werden kann. Gleichwohl bedarf es wegen der Vielzahl der spezifischen Regelungen und des Flickenteppichs von Normen auf Bundes- und auf Landesebene einer weitergehenden Klärung der rechtlichen Grundlagen. Im Interesse eines einheitlichen Angebots kann auch eine verstärkte Koordinierung der Beteiligten oder gar eine Rechtsangleichung sinnvoll sein.

ULD-Leiter und Autor der Studie Dr. Thilo Weichert: „Unsere Studie liefert zunächst eine Grundlage für eine aus meiner Sicht notwendige weiterführende Diskussion, an der sich neben den Datensch�tzern und der Wirtschaft auch die Politik und die Öffentlichkeit beteiligen sollten. Geoinformationen sind für Betroffene manchmal sensibel und daher geheimhaltungsbedürftig, sie können aber auch ein Rohstoff unserer Informationsgesellschaft sein, der über Geodatenbanken bereitgestellt wird. Datenschutz wie auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind kein Hindernis, wohl aber wichtige Gestaltungskriterien.“

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