Chemikalien: Umweltbundesamt schlägt fünf Anthracenöle für EU-weite Zulassungspflicht vor

Sie machen Gummi geschmeidig, sind aber giftig: Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig. Noch immer werden sie in Produkten wie Badelatschen oder Gummigriffen eingesetzt. Aus Autoreifen und Lebensmitteln hat die Europäische Union (EU) die PAK bereits weitgehend verbannt. Das Umweltbundesamt (UBA) möchte aber weiter gehen und schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen.

Am 3. August 2009 ist es wieder soweit: Zum zweiten Mal nominieren die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach REACH, der EU-Chemikalienverordnung. Im vergangenen Jahr bemängelten Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, dass nur 16 Vorschläge eingingen; sie forderten, 276 Stoffe sofort zu ersetzen. REACH verlangt aber eine detailierte Risikobewertung der vorgeschlagenen Stoffe (Annex XV-Dossier) durch die Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Vermutlich deswegen gehen auch in diesem Jahr lediglich 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem UBA.

Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, bedauert die zögerliche Haltung einiger EU-Mitgliedstaaten: „Bisher nutzen nur wenige Staaten die großen Chancen von REACH, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Wir bieten anderen Mitgliedstaaten an, bei der Bewertung von Umweltgiften zu kooperieren und gemeinsam besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren.“

Denn es gibt genug zu tun: Eine Arbeitsgruppe aus EU-Fachleuten unter Beteiligung deutscher Experten identifizierte über 400 Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder umweltschädigend sind. „Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jetzt zügig zusammenarbeiten, um diese Stoffe schnell EU-weit zu regulieren.“, so Holzmann. Die ECHA hat diese Idee bereits aufgegriffen und für den 24. September 2009 alle zuständigen Behörden nach Helsinki eingeladen.

Sind die Stoffe erst einmal als besonders besorgniserregend identifiziert, müssen Unternehmen dem Handel sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitteilen, ob diese Stoffe mit mehr als 0,1 Prozent in Produkten enthalten sind. Damit gibt die EU Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich für umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden. Den Grundstein dazu legen die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Vorschlägen – auch als ersten Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht. So sollen langfristig die schlimmsten Chemikalien vom Markt und aus der Umwelt verschwinden.

Das UBA hat sich vorgenommen, weiterhin seinen Beitrag für einen Erfolg von REACH zu leisten: Schon jetzt stehen noch mehr PAK und weitere Umweltgifte auf der Agenda für 2010. Darunter sind auch Chemikalien, die das Hormonsystem stören.

Weitere Informationen zu REACH und der UBA-Strategie, besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren, finden sich unter www.reach-info.de. Dort kann man auch einen Musterbrief für Verbraucheranfragen an den Handel herunterladen.

Media Contact

Martin Ittershagen idw

Weitere Informationen:

http://www.reach-info.de

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