Entwurf für neues Seilbahn- und Skigebietskonzept für Tirol

Das neue Seilbahn- und Skigebietskonzept ersetzt die bisherigen Seilbahngrundsätze (1992, 1996 und 2000). LR Anna Hosp bringt wesentliche Änderungen auf den Punkt: „Das neue Konzept wird in Form eines Raumordnungsprogrammes erlassen.

Es wird verbindlich für ganz Tirol gelten und Entscheidungssicherheit für die Behörden sowie Planungssicherheit für Projektwerber bringen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, einen guten Interessensausgleich zwischen wirtschaftlichen Nutzungsansprüchen und Schutzinteressen zu erzielen.“

Das Seilbahn- und Skigebietskonzept wird mit einer Geltungsdauer von zehn Jahren erlassen. Zur Mitte der Geltungsdauer erfolgt eine Evaluierung und allenfalls Anpassung. Das Programm beinhaltet zunächst die in Bezug auf skitechnische Erschließungen im Gesamtkontext der alpinen Raumordnung maßgeblichen raumordnungspolitischen Grundsätze. Neuerschließungen werden ausgeschlossen. Die Bewilligung von Vorhaben zur Erweiterung bestehender Gebiete (die Bestandsgrenzen werden kartografisch festgelegt) wird an die Eprfüllung bestimmter Kriterien gebunden. Innerhalb bestehender Skigebiete sind qualitätssichernde und -steigernde Maßnahmen erwünscht und werden im Programm nicht an spezifische Bedingungen gebunden.

Die verbindliche Umsetzung des Programmes erfolgt primär im Naturschutz- oder UVP-Verfahren. Weiters ist es für die Stellungnahme des Landeshauptmannes im seilbahnrechtlichen Konzessionsverfahren relevant.

Als Serviceleistung des Amtes wird den Projektwerbern eine fachliche Vorprüfung angeboten, um bereits in einer frühen Planungsphase eine Einschätzung über die Realisierbarkeit des Vorhabens zu erhalten.

Der fachliche Entwurf wurde in einem Planungsprozess erstellt, in dem alle berührten Interessen sachkundig vertreten waren und es konnte so ein sehr hohes Maß an Konsens erzielt werden. Besonders hervorzuheben ist neben den Dienststellen des Amtes die konstruktive Zusammenarbeit der Vertreter der Seilbahnwirtschaft und von Nichtregierungsorganisationen aus dem Umweltbereich. Die Erstellung des Verordnungstextes ist im Gange und das formelle Begutachtungsverfahren wird demnächst eingeleitet.

Media Contact

Eva Horst-Wundsam Amt der Tiroler Landesregierung

Weitere Informationen:

http://www.tirol.gv.at

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