GBE-Heft "Bürger- und Patientenorientierung im Gesundheitswesen" veröffentlicht

Die Vorstellung, wie Bürger, Versicherte und Patienten im Gesundheitssystem agieren können, hat sich im Zeitverlauf geändert. Patienten sind nicht mehr nur passiv Leidende, die Fürsorge und Hilfe der ärztlichen und pflegerischen Professionen in Anspruch nehmen, ohne sie zu hinterfragen. Sie werden immer mehr zu aktiven Partnern bei Entscheidungen darüber, was machbar, richtig und gut ist. Partnerschaftliche Entscheidungen von Arzt und Patient führen zu einer aktiveren Krankheitsbewältigung und zu besseren Behandlungsergebnissen. Das zeigte sich in dem 2001 vom Bundesgesundheitsministerium eingerichteten Förderschwerpunkt „Der Patient als Partner“ (http://www.patient-als-partner.de).

Zentrale Basis für Teilhabe sind ausreichende, verständliche und leicht erreichbare Informationen sowie Beratungsstellen. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Informations- und Beratungsangebote, etwa bei Krankenkassen, Ärztekammern, öffentlich finanzierten Instituten, Selbsthilfegruppen, Verbraucherzentralen oder kommerziellen Anbietern. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Erreichbarkeit, Qualität und Neutralität. Die Weiterentwicklung unabhängiger Verbraucher- und Patientenberatung wird modellhaft von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

Die Einbindung von Bürgern und Patienten in zentrale gesundheitspolitische Entscheidungen wurde 2003 erstmals gesetzlich verankert. Es wurde die Position einer Patientenbeauftragten geschaffen, die auf Bundesebene die Rechte der Patienten vertreten und deren Gewicht im politischen Entscheidungsprozess erhöhen soll (http://www.patientenbeauftragte.de). Außerdem wurde ein Mitberatungsrecht für Patientenvertreter verankert (§ 140 Sozialgesetzbuch 5). So ist zum Beispiel festgelegt, dass Patienten- und Verbraucherverbände sowie Selbsthilfeorganisationen mit beratender Stimme an Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses beteiligt werden. Dort legen Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser fest, welche Behandlungs- und Diagnosemethoden von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

Das Robert Koch-Institut führt die Gesundheitsberichterstattung des Bundes in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt durch. Das GBE-Heft 32 „Bürger- und Patientenorientierung“ ist im Internet abrufbar (http://www.rki.de) und kann kostenlos schriftlich angefordert werden: Robert Koch-Institut, GBE, Seestraße 10, 13353 Berlin, E-Mail gbe@rki.de, Fax 03018 . 754-3513.

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