Hautkrebsscreening rettet Leben
Krankenkassenstreit um Vorsorgeuntersuchungen
RUB-Hautspezialisten beziehen Stellung
Prof. Dr. Peter Altmeyer und Dr. Klaus Hoffmann (Hautkrebszentrum der Universitätshautklinik der Ruhr-Universität Bochum im St. Josef-Hospital) sprechen sich energisch für die Durchführung von Reihenuntersuchungen zur Hautkrebsvorsorge (Hautkrebsscreening) zu Lasten der Krankenkassen aus.
Solche Untersuchungen sind lebensrettend und sparen außerdem die wesentlich höheren Kosten für die Behandlung von Hautkrebsen im fortgeschrittenen Stadium. Das Screening war in den letzten Wochen Zankapfel verschiedener Krankenkassenverbände: Die Betriebskrankenkassen, die es angeboten hatten, waren von anderen Kassen kritisiert worden, weil ihr Angebot angeblich nicht rechtens sei.
Sreenings waren sehr erfolgreich
Der Verband der Angestelltenkrankenkassen (DAK, TKK und kaufmännische Krankenkassen) greift die Betriebskrankenkassen an, weil deren Reihenuntersuchungen möglicherweise keine rechtliche Grundlage hätten. „Die Rechtslage in Deutschland ist in diesem Punkt leider unklar und nicht eindeutig,“ so Altmeyer und Hoffmann, „und das ist seit 15 Jahren bekannt.“ Die Hautspezialisten haben seit 1987 zuerst in Bochum und schließlich in ganz NRW mit Unterstützung aller hiesigen Krankenkassen Hautkrebssreenings durchgeführt. „Dabei können wir mit Sicherheit sagen, mehrere Hundert Leben gerettet zu haben“, so Hoffmann. 80.000 Menschen waren untersucht worden – der Preis für ein gerettetes Menschenleben beträgt so gerade 4000 DM. Ein einziger zu spät entdeckter Fall von Hautkrebs kann leicht einige 100.000 DM kosten, die die Krankenkassen im Gegensatz zur Vorsorge klaglos übernehmen. „Die Mehrkosten tragen wegen der „gedeckelten“ Budgets aber auch die Ärzte und Krankenhäuser, so dass die Kassen sich darüber keine Sorgen machen müssen“, so Hoffmann. In den Jahren seit 1987 hat die Zahl derer, die an einem fortgeschrittenen Hautkrebs litten, durch die Screenings erheblich abgenommen.
Dringender Appell an die Kassen
Die Gesundheitsreform hat den Krankenkassen jedoch den Einsatz in der Prävention erschwert. Nur die Betriebskrankenkassen stellen noch die Mittel für Reihenuntersuchungen zur Verfügung, die anderen zahlen nur in absoluten Ausnahmefällen. Prompt stiegen auch wieder die Zahlen der Patienten im fortgeschrittenen Stadium. „Aus ärztlicher Sicht ist das unverantwortlich“, stellt Hoffmann fest. In dem Angriff der konkurrierenden Kassen auf die Betriebskrankenkassen sieht er ein rein geschäftliches Interesse: Der Wettbewerb einiger Bürokraten steht vor der Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung. Zumal die kritisierenden Kassen seiner Ansicht nach erheblich mit Schuld daran sind, dass bundesweit Modellversuche nicht zügig vorangetrieben werden. Bestrebungen der Ärzteschaft, ein Hautkrebsscreening in den deutschen Gesetzen zu verankern, stecken seit über zehn Jahren im Paragraphendschungel der Medizinbürokratie fest. Die Mediziner appellieren dringend an die Kassen, die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung zu übernehmen, denn tun sie es nicht, spielen sie mit dem Leben der potentiell betroffenen Menschen.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Peter Altmeyer, Dr. Klaus Hoffmann, Universitätshautklinik der Ruhr-Universität Bochum im St. Josef-Hospital, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum, Tel. 0234/509-3411, Fax: 0234/509-3445
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