Ärztekammer strikt gegen Patentierung menschlichen Lebens

Ärztechef Dorner: „Gene dürfen nicht zum Eigentum von Unternehmen werden“

Im Zuge der bevorstehenden Umsetzung der Europäischen Biopatentrichtlinie ins österreichische Patentgesetz spricht sich die Ärztekammer vehement gegen die Patentierung einzelner Gene und Gensequenzen sowie Bestandteile des menschlichen Körpers aus. Die Folge wäre eine „die Grenzen jeder medizinischen Ethik überschreitende Geschäftemacherei einzelner Unternehmen“, warnt der Präsident der Ärztekammer für Wien, Walter Dorner. Die Vollversammlung der Wiener Ärztekammer hat bereits eine entsprechende Resolution verabschiedet, in der ein Verbot der Patentierung menschlichen Erbmaterials gefordert wird. „Die Liste der Kritiker von Gen-Patenen reicht bereits vom Weltärztebund bis zur WHO“, begrüßt Greenpeace-Gentechnik-Experte Thomas Fertl die Kritik der Wiener Ärztekammer an der EU-Biopatentrichtlinie.

Gene beziehungsweise Gensequenzen seien allgemein zugängliches Gut, das nicht zum Eigentum von Unternehmen werden dürfe, betonte Dorner. Es müsse sichergestellt sein, dass Gene – etwa im Bereich der Krankenbehandlung und der medizinischen Forschung – für die Solidargemeinschaft existent blieben und nicht Gegenstand eines Patentes würden. Letzteres würde aber mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 98/44/EG vom 6. Juli 1998 über den „rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen“ in österreichisches Recht passieren. Es ist laut Dorner zu befürchten, dass damit der Zugang zu genetischen Ressourcen eingeschränkt und damit Forschung und Entwicklung neuer Therapien blockiert werden. Der Ärztechef befürchtet, dass die Entwicklung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren durch Patentgebühren und monopolartige Stellung einzelner Firmen am Markt teurer werden könnte.

Kritik gibt es auch am Europäischen Patentamt in München. Dieses sei lediglich an multilaterale Verträge gebunden und entziehe sich der Aufsicht durch die EU. Dorner befürchtet, dass damit dem Handel mit ethischen Gütern „Tür und Tor geöffnet wird“. Von der österreichischen Bundesregierung erwartet sich Dorner ein sofortiges Umdenken: „Die Europäische Biopatentrichtlinie wurde in mehreren europäischen Staaten, so zum Beispiel in Frankreich und in Dänemark, nicht umgesetzt.“ Konkret sind nur zehn der 15 Staaten der Verpflichtung, die „Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen“ in nationales Recht zu implementieren, nachgekommen. In Österreich ist die Diskussion neu entflammt, nachdem die österreichische Bioethikkommission die Umsetzung der Bioethikrichtlinie einstimmig empfohlen hat.

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Sandra Standhartinger pte.online

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