Deutsche Medien sehen investigativen Journalismus bedroht

Bundesregierung für Stärkung der Persönlichkeitsrechte

Deutsche Medien, insbesondere Boulevard-Zeitschriften, sehen den investigativen Journalismus und die Pressefreiheit bedroht. Die Entscheidung der deutschen Bundesregierung, keinen Einspruch gegen das so genannte Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGM) einzulegen, führe zu „Hofberichterstattung und Kommuniqué-Journalismus“, so der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Eine breite Mehrheit der deutschen Regierung sieht in dem Urteil eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD) heute, Donnerstag. Demnach haben sich nur Justizministerin Brigitte Zypries und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement für einen Einspruch ausgesprochen. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer haben sich hingegen für das Urteil stark gemacht und treten damit einigen deutschen Medien auf den Schlips, die darin eine Aushöhlung der Pressefreiheit sehen.

Der VDZ sieht in der Entscheidung der Bundesregierung einen schweren Schlag gegen die Pressefreiheit. Das Urteil bedrohe weite Teile des investigativen Journalismus, so der VDZ. Der Verband will prüfen, ob die Bundesregierung „nicht verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Pressefreiheit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu verteidigen“. Gegen diese Sichtweise haben sich laut FTD vor allem Schröder und Fischer eingesetzt, denen einige Medienberichte zu weit gehen. Politiker sind jedoch von dem Caroline-Urteil nicht betoffen. Regierungssprecher Bela Anda betonte, dass der „investigative Journalimsus in keiner Weise behindert werde“.

Der VDZ betont zudem, dass das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes nicht bindend sei. Auch deutsche Gerichte sind durch das Urteil nicht gebunden, weil der Gerichtshof des Europarates nicht über dem deutschen Verfassungsgericht steht. Zypries meinte zur FTD, die Rechtssprechung müsse sich nun weiterentwickeln. Der VDZ spricht hingegen von „Chaos in der Rechtssprechung“.

Mit dem Caroline-Urteil hat der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden, dass die Veröffentlichung von privaten Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse am Privatleben der Prinzessin. Private Fotos tragen auch nicht zur Freiheit der Meinungsäußerung bei, so der Gerichtshof. Damit hat der EGM anders entschieden als das deutsche Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999

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Erwin Schotzger pressetext.deutschland

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