"Ehrenwörter" haben kurze Beine – Neue Anwendungsperspektiven des "Lügendetektors"


Er taugt nicht zur Aufklärung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, und den Leichtathleten Dieter Baumann konnte er vom Dopingverdacht auch nicht befreien: Der sog. „Lügendetektortest“. Und für den Einsatz als Beweismittel in Strafverfahren ist er nach einem Beschluss des BGH „völlig ungeeignet“. In Polizeiverhören und zur testweisen Überprüfung von „Ehrenwörtern“ bietet er aber durchaus nützliche Anwendungsmöglichkeiten.

„Die Logik der Untersuchungsmethode mit dem sogenannten Lügendetektor ist im Grunde in Ordnung“, sagt Dr. Klaus-Peter Dahle aus der Arbeitsgruppe um den FU-Psychologen Prof. Dr. Max Steller, auf deren Gutachten der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom Dezember 1998 fußt und für das Steller am 24. September den „Deutschen Psychologie-Preis“ des Jahres 2000 erhielt. „Aber es gibt Fallkonstellationen, in denen man die ermittelten Ergebnisse genau falsch herum interpretiert.“ Bei einem solchen Test misst der Polygraph oder Lügendetektor nicht nur Atemtiefe und -frequenz, sondern auch Blutdruck und Leitfähigkeit der Haut, die sich u.a. durch „Angstschweiß“ erhöht, und dokumentiert dadurch, wie stark die Person auf einen bestimmten Reiz, z.B. eine peinliche Frage, reagiert. Die „typische“ Reaktion eines Lügners gibt es bei diesem Test aber nicht: Manch einer lässt sich nur wenig aus der Ruhe bringen, ein anderer reagiert hochnervös. Mit dem Lügendetektor kann man also lediglich die Reaktionen e i n e r Person auf v e r s c h i e d e n e Fragen miteinander vergleichen. Die Kunst ist es daher, aus individuellen Reaktionsvergleichen des Befragten Rückschlüsse auf seine Schuld oder Unschuld zu ziehen.

Dafür gibt es zwei Testmethoden: Beim Kontrollfragentest werden sowohl für die Tat relevante Fragen als auch sog. Vergleichsfragen gestellt, die alle zum gleichen Themenkreis – zum Beispiel Sex – gehören. Die Vergleichsfragen müssen jedoch für den Nichttäter eine höhere Bedeutung als die relevanten Fragen haben. Wer auf die Vergleichsfragen stärker reagiert, gilt im Lügendetektortest als unschuldig. Ob die Vergleichsfragen aber die gewünschte Wirkung erzielen, hängt vor allem von der Kunst desjenigen ab, der die Fragen stellt. Dessen Kompetenz und damit der Erfolg dieser Methode ist aber nicht kontrollierbar, sondern muss bei der Ergebnisbewertung vorausgesetzt werden. – Grund genug für die Ablehnung dieser Testmethode durch den Bundesgerichtshof.

Für die zweite Methode, den Tatwissenstest, lässt sich hingegen statistisch nachprüfen, mit welcher Wahrscheinlichkeit das Ergebnis richtig ist: Dieser Test beruht auf der Annahme, dass ein Schuldiger bestimmte Details des Tathergangs besser kennt als ein Unschuldiger, also auch stärker reagieren sollte, wenn ihm Fragen zu Tatort, Tatwaffe, Tatzeit etc. gestellt werden. „Es passiert so gut wie nie, dass ein Unschuldiger bei allen Tatdetails an der relevanten Stelle die Maximalreaktion zeigt“, versichert Dahle. Für ein Gerichtsverfahren ist jedoch auch diese Lügendetektormethode ungeeignet: Bis es zum Verfahren kommt, ist ein unschuldiger Verdächtiger so oft verhört worden, dass er die Details des Tathergangs inzwischen ebenfalls kennt.

Polizeiverhöre, Kriminalprognosen und die verbesserte Kontrolle bewährungsentlassener Sexualtäter wären aber mögliche Anwendungsgebiete für den Tatwissenstest, meint Klaus-Peter Dahle. Eine ganz spezielle Möglichkeit der Anwendung hat er zusammen mit seinen Studenten getestet: Die Aufklärung von Parteispendenaffären. Sie wollten versuchen, aus einer Gruppe von zehn Kommilitonen diejenigen herauszufinden, die an einem „konspirativen“ Treffen einschließlich Lederkofferübergabe beteiligt waren. Das Ergebnis? Klaus-Peter Dahle: „Es klappte wunderbar. Wir haben jeden einzelnen erwischt.“


Weitere Informationen erteilen Ihnen gern:
Dr. Klaus-Peter Dahle, Institut für Forensische Psychiatrie, Limonenstr. 27, 12203 Berlin, Telefon: 030-8445-1417, E-Mail: dahle@zedat.fu-berlin.de und Prof. Dr. Max Steller, Telefon: 030-8445-1420, E-Mail: msteller@zedat.fu-berlin.de

Verena Laudahn

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Anke Ziemer idw

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