1 Woche Mama, 1 Woche Papa: Aktuelle Forschung zur Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung

Definitionsmerkmale für das Wechselmodell<br>Grafik: H. Sünderhauf<br>
Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, hat umfassend rechtliche, psychologische und praktische Fragen der Kinderbetreuung im Wechselmodell nach Trennung und Scheidung der Eltern untersucht.
Heute ist generell unbestritten, dass die gemeinsame Co-Elternschaft nach Trennung und Scheidung und die Abwechslung in der Betreuung im Allgemeinen das Beste für Kinder ist. Sünderhauf plädiert für eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches, mit dem Ziel gerichtliche Möglichkeiten einer Anordnung der Betreuung im Wechselmodell gesetzlich vorzusehen und entwickelte einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag.
Das Wechselmodell lässt sich zusammengefasst durch drei Aspekte charakterisieren, die in engem wechselseitigem Einfluss zueinander stehen:
– Zeit, welche die Kinder bei ihren Eltern abwechselnd verbringen, mindestens 30 Prozent beim weniger betreuenden Elternteil, im Idealfall 50 : 50 Prozent bei Mutter und Vater
– Zuhause sein der Kinder bei beiden Elternteilen: Sie sind bei keinem Elternteil nur zu Besuch
– Elterliche Verantwortung, die von beiden Eltern gleichberechtigt wahrgenommen wird.
Aufgrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung wächst das Interesse und die Notwendigkeit, Mütter und Väter in die Kinderbetreuung auch nach Ende der Ehe oder Beziehung der Eltern einzubeziehen. Hier spielt nicht nur der Rollenwandel bei Männern und Frauen eine Rolle, sondern auch wirtschaftliche Gründe, rechtliche Änderungen (beispielsweise beim nachehelichen Unterhalt) oder der Wandel der familiengerichtlichen Rechtsprechung.
Die Analyse der gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung in den Bereichen elterliche Sorge, Umgangsrecht, aber auch Kindes- und Betreuungsunterhalt zeigt, dass hier gravierende Reformen anstehen. Sünderhauf analysiert die Argumentation der Rechtsprechung im Bereich elterliche Sorge und Umgangsrecht und setzt sie mit den psychologischen Forschungsergebnissen in Verbindung.
Die Forschungsergebnisse zum Wechselmodell bringen Bewegung in die Diskussion um elterliche Sorge, Umgangsrecht, elterliche Verantwortung und das Recht der Kinder auf beide Eltern, insbesondere bei Juristen, Psychologen, Sozialpädagogen und betroffenen Eltern.
Sünderhauf stellt die Forschungsergebnisse in der ersten, deutschsprachigen wissenschaftlichen Monographie zum Thema Wechselmodell vor. Das Buch erscheint am 8. August 2013. Es behandelt umfassend rechtliche, psychologische und praktische Fragen der Kinderbetreuung im Wechselmodell nach Trennung und Scheidung der Eltern.
Publikation: H. Sünderhauf (2013) Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis. Wiesbaden, Springer VS. ISBN 978–3–531–18340-4. 920 Seiten, 138 Abbildungen, teils in Farbe. 79,99 Euro (D); auch als E-Book erhältlich.
Kontakt Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf: hildegund.suenderhauf(at)evhn.de
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