Blockade für Biogasnutzung
In ganz Deutschland stecken Biogasanlagen in Genehmigungsverfahren fest. Das berichtet der Informationsdienst Solarthemen in seiner neuesten Ausgabe vom 6. September.
Der Grund sind unklare und teils widersprüchliche Regelungen in neuen Gesetzen und Verordnungen des Bundes, die von den Genehmigungsbehörden sehr unterschiedlich interpretiert werden. Gleichzeitig spürt die Biogas-Branche wie keine andere den Kahlschlag des Wirtschaftsministers im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien. Ende Juli hatte Werner Müller die Bundeszuschüsse zum Bau von Biogasanlagen komplett gestrichen.
Beispiel Niedersachsen: Dort habe das Umweltministerium in einem Rundschreiben an die Genehmigungsbehörden in Biogasanlagen vorbehandelte Gülle kürzlich vom „Düngemittel“ zu „Abfall“ umdeklariert, klagt Markus Ott, stellvertretender Präsident des Fachverbandes Biogas. Damit werde die Genehmigung landwirtschaftlicher Biogasanlagen fast unmöglich gemacht.
Beispiel Nordrhein-Westfalen: Drei von fünf Regierungspräsidien genehmigen neuerdings keine landwirtschaftlichen Biogasanlagen mehr, sobald geringste Mengen Stoffe als sogenanntes Koferment mitvergoren werden sollen, die nicht vom eigenen Hof des Landwirts stammen. Sie berufen sich dabei auf das Baugesetzbuch, das die Energieerzeugung bisher nicht als landwirtschaftliche Tätigkeit anerkennt. Ohne Kofermente sind aber spätestens seit der Streichung der Bundesförderung gerade kleinere Anlagen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.
Beispiel Bund: Mit Inkrafttreten der Vierten Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) ist die Grenze, ab der Biogasanlagen in einem komplizierten Verfahren nach dieser Verordnung genehmigt werden müssen, auf 1000 Kilowatt hinaufgesetzt worden. Vorher lag diese Grenze bei 350 Kilowatt. Ziel der Neuregelung war es, die Genehmigung kleinerer Anlagen zu vereinfachen. Gleichzeitig ist aber eine Klausel in der Verordnung versteckt, nach der das komplizierte BImSchV-Verfahren bereits anzuwenden ist, wenn mehr als zehn Tonnen Substrate täglich in einer Anlage vergoren werden. Damit wären schon weitaus kleinere Anlagen von der BImSchV betroffen, als es früher der Fall war.
Erst seit etwas mehr als einem Jahr hatte die Biogas-Branche durch das Marktanreiz-Programm und das Erneuerbare-Energien-Gesetzes Bedingungen vorgefunden, unter denen sie sprunghaft expandieren konte. Jetzt befürchtet der Fachverband Biogas Umsatzverluste von 50 bis 70 Prozent. Der Neubau kleinerer bäuerlicher Anlagen könnte sogar weitgehend zu Erliegen kommen. Größere Hersteller und etablierte Biogasplaner können jetzt aufgrund des Nachfrageüberhangs der vergangenen Monate kurzfristig auf den Bau größerer Anlagen umsatten. Kleinere Ingenieurbüros und Neueinsteiger trifft der plötzliche Einbruch am härtesten.
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