REACH-Info 3 zu Polymeren und Monomeren

Dabei werden bestimmte Themenbereiche vermehrt an den REACH-Helpdesk herangetragen. Antworten auf häufig gestellte Fragen geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA „REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren“ veröffentlicht.

Die dritte Broschüre erläutert die besonderen Regelungen, die unter REACH für Polymere und Monomere gelten, bekannt sind Kunststoffe wie Nylon, PVC, oder Teflon. Zwar sind Polymere auch Stoffe im Sinne von REACH, aufgrund ihrer Zusammensetzung und Struktur werden sie in REACH besonders betrachtet. Im Gegensatz zum Chemikaliengesetz, das noch bis 31. Mai 2008 gültig ist, müssen Polymere unter REACH nicht registriert werden.

Darüber hinaus muss für sie künftig auch keine Stoffbewertung durchgeführt werden. Die Herstellung oder der Import eines Polymers verursacht jedoch Registrierungspflichten in Bezug auf die Monomere oder sonstige Reaktanten. Unter Umständen kann dies eine zusätzliche Pflicht für Unternehmen mit sich bringen, die ein Polymer nach dem bisherigen Recht als Neustoff angemeldet haben. Unter REACH muss dann das Monomer registriert werden, wenn es nicht bereits als Neustoff nach Chemikaliengesetz angemeldet war.

Insgesamt bringt REACH Änderungen in Bezug auf die Behandlung von Polymeren und Monomeren mit sich. Deshalb geht REACH-Info 3 intensiv auf die Definition von Polymeren im neuen europäischen Chemikalienrecht ein. Zudem erläutert die Broschüre die Voraussetzungen, unter denen Monomere registriert werden müssen. Darüber hinaus stellt die Broschüre die Unterschiede in der Behandlung dieser Stoffe zwischen REACH und dem bisherigen Chemikalienrecht dar. Zusammen mit Themen wie die No-longer Polymere, Polymere und der Erzeugnisbegriff oder Polymere als Bestandteil von Zubereitungen beleuchtet die Broschüre ausführlich diese Besonderheiten unter REACH. Dabei verdeutlichen Beispiele die gesetzlichen Regelungen.

Die kostenlose Broschüre „REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren“ befindet sich als Download im PDF-Format auf der Webseite: http://www.reach-helpdesk.de oder kann voraussichtlich ab Mitte Januar 2008 bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0231.90 71 20 71, Service – Fax 0231.90 71 20 70, E-mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Mit der REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit geltendes Chemikalienrecht in Kraft. REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert.

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