Tierarzneimittel in der Massentierhaltung können Boden und Grundwasser belasten

Umweltbundesamt stellt Ergebnisse eines Forschungsvorhabens vor

Von Experten schon länger vermutet – jetzt nachgewiesen: Wirkstoffe von Tierarzneimitteln gelangen über die Gülle in die Umwelt. Das zeigt ein Forschungsbericht der Universität Göttingen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Die Wissenschaftler haben bei Ihren Untersuchungen in der Region Weser-Ems teilweise bedenklich hohe Werte von antibiotisch wirkenden Tetrazyklinen gefunden. Das Problem: Tetrazykline sind hochlöslich, und es ist nicht auszuschließen, dass sie die Böden verändern und das Grundwasser verunreinigen. Tetrazykline sind mit einem Anteil von 58 Prozent an der gesamten Antibiotikamenge die bedeutendste Substanzklasse. In der Studie wurden erstmals die in der Massentierhaltung eingesetzten Mengen von Tierarzneimitteln regional erfasst. Die Autoren gehen davon aus, dass Tetrazykline in der Größenordnung von einigen hundert Gramm bis zu wenigen Kilogramm je Hektar bei der Gülleausbringung aufgebracht werden. Für 1997 wurde für die Weser-Ems-Region ein Gesamtaufwand von etwa 112.000 Kilogramm pharmakologisch wirksamer Futterzusatzstoffe errechnet, wobei 47 Prozent der eingesetzten Substanzen heute nicht mehr als Futtermittelzusatzstoff zugelassen sind. In der Untersuchungsregion Weser-Ems sind rund ein Drittel der deutschen Tierhaltung konzentriert.

Antibiotika werden in der Landwirtschaft als Tierarzneimittel verabreicht und zur spezifischen Leistungsförderung dem Futter in Mastanlagen beigemischt. Die in der Studie erhobenen Zahlen lassen auf eine jährlich als Tierarzneimittel in der Weser-Ems-Region eingesetzte Antibiotikamenge von 150.000 bis 200.000 Kilogramm schließen. Hinzu kommen 112.000 Kilogramm antibiotisch wirkende Futtermittelzusatzstoffe.
Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden auch das Ausscheidungsverhalten von Tetrazyklin bei Schweinen sowie der Abbau und das Verhalten in Schweinegülle untersucht. Dabei zeigte sich, dass Tetrazyklin im wesentlichen unverändert ausgeschieden wird und auch während der Lagerung der Gülle nur ein geringer Abbau erfolgt. Nach üblichen wissenschaftlichen Methoden schätzten die Wissenschaftler die im Boden zu erwartenden Stoffkonzentrationen, wenn die Gülle in der zulässigen Menge ausgebracht wird. Sie liegt höher, als der für die Stoffzulassungsprüfung in EU-Leitlinien festgelegte Schwellenwert.
Diese ersten, modellhaften Berechnungen der Autoren zum Verbleib der Tetrazykline nach Ausbringung der Gülle weisen deutlich auf Umweltbelastungen hin. Die Ergebnisse unterstreichen die Annahme, dass Böden und Grundwasser nachteilig beeinflusst werden. Insbesondere durch die hohe Löslichkeit der Tetrazykline kann eine schädliche Bodenveränderung oder eine Grundwasserverunreinigung nicht ausgeschlossen werden. Allerdings sind bislang die ökotoxikologischen Wirkungen und das Versickerungsverhalten der Tetrazykline in Böden im Einzelnen noch nicht geprüft worden. Deswegen ist eine vertiefte Risikobewertung, unter anderen mit weiteren Forschungsarbeiten unverzichtbar.
Die Gutachter schlagen vor, dringend zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verringerung des Eintrages von Tetrazyklinen in Böden und Grundwasser möglich sind. Industrie, Landwirtschaft und Medizin sollten nach Möglichkeiten suchen, zur Entlastung der Umwelt auf diesem Gebiet beizutragen.
Gleichzeitig unterstützen die Forscher auch die Empfehlungen des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirates Bodenschutz beim Bundesumweltministerium. Im Gutachten „Wege zum vorsorgenden Bodenschutz“ weist der Beirat auf Defizite in der Umweltüberwachung von Tierarzneimitteln hin und empfiehlt eine umfassende Prüfung der Umwelteffekte von Tierarzneimitteln. Insbesondere soll den vermuteten Effekten auf die Mikrobiologie nachgegangen und die Versickerung durch den Boden in das Grundwasser untersucht werden.

Berlin, den 05.12.2000

! Die Veröffentlichung „Charakterisierung und Verwertung von Abfällen aus der Massentierhaltung unter Berücksichtigung verschiedener Böden“ ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 44/00 erschienen, umfasst 145 Seiten und kostet 20,- DM. Sie kann gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1 – 2, 10787 Berlin, bestellt werden. Bitte bei der Bestellung TEXTE 44/00 angeben und auch den Absender nicht vergessen. Eine 18seitige Kurzfassung kann über die Pressestelle: E-Mail dieter.leutert@uba.debestellt werden.

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Karsten Klenner idw

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