Broschüre informiert über erste Schritte im neuen europäischen Chemikalienrecht

REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert. Hersteller und Importeure müssen Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und ihren Abnehmern mitteilen.

Als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) zur REACH-Verordnung unterstützt die BAuA Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelung. Jetzt hat die BAuA eine erste Informationsbroschüre veröffentlicht. REACH-Info 1 „Erste Schritte unter neuen EU-Verordnung REACH“ informiert generell über Anforderungen, die durch REACH auf ein Unternehmen zukommen können. Als Auftakt für ein umfassendes Informationsangebot gibt sie Hinweise für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, damit sie bereits heute mit der Vorbereitung auf REACH beginnen können. Zudem zeigt REACH-Info 1 die Anforderungen auf, die im weiteren Verlauf der Umsetzung von REACH auf Unternehmen zukommen werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen in einfach verständlicher Form unterstützt werden. Dazu geben Flussdiagramme Entscheidungshilfen, verdeutlichen Fallbeispiele die Anforderungen. Zusammen mit weiterführenden Links zu Online-Angeboten macht es die Broschüre Unternehmen und anderen Interessierten leicht, den Einstieg und die kommenden Anforderungen unter REACH zu bewältigen.

Die kostenlose Broschüre „Erste Schritte unter neuen EU-Verordnung REACH“ befindet sich als Download im PDF-Format (355 KB) auf der Webseite: www.reach-helpdesk.de oder kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0180 / 321 4 321, Service – Fax 0180 / 321 8 321, (0,09 EUR pro Minute), E-mail: info-zentrum@baua.bund.de.

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