Luftverkehrsabgabe führt im Januar 2011 zu Flugpreiserhöhungen

Ausschlaggebend für diese untypische Entwicklung war das Inkrafttreten des Luftverkehrsteuergesetzes. Seit dem 1. Januar 2011 wird eine Luftverkehrsabgabe für von deutschen Flughäfen abgehende Flüge erhoben, gestaffelt nach Flugzielen (Kurzstrecke 8 Euro, Mittelstrecke 25 Euro und Langstrecke 45 Euro). Ohne diese Abgabe wären die Flugpreise von Dezember 2010 auf Januar 2011 rechnerisch im Durchschnitt um 3,5% gefallen.

Von Dezember 2010 auf Januar 2011 verteuerten sich innerdeutsche Flüge um 8,3%. Ohne Luftverkehrsabgabe wären sie im Vergleich zum Vormonat nahezu konstant geblieben (+ 0,1%). Die Ticketpreise für Flugziele innerhalb Europas wären ohne die neue Steuer auf Abflüge von deutschen Flughäfen um 5,8% gegenüber dem Vormonat gesunken, tatsächlich fielen sie lediglich um 2,6%. Die Preise für interkontinentale Flüge erhöhten sich gegenüber Dezember 2010 um 1,6%, ohne Abgabe wären sie um 2,2% gesunken.

Im Vorjahresvergleich lagen die Flugpreise für Individualreisen um 4,3% höher. Bei konstanten Steuern wäre der Preisanstieg gegenüber Januar 2010 mit + 0,1% gering ausgefallen.

Die Pauschalreisen werden weniger stark von der neuen Abgabe beeinflusst als die reinen Flugpreise, da die Luftverkehrsabgabe nur einen relativ kleinen Anteil am Gesamtpreis von Pauschalreisen ausmacht. Saisonal bedingt kommt es von Dezember auf Januar regelmäßig zu einem Preissturz. Im Januar 2011 fielen die Preise um 16,3%; ohne die neue Steuer wären sie sogar rechnerisch um 17,1% gesunken. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich jedoch um 2,6% (+ 1,6% ohne Luftverkehrsabgabe).

Ausführliche Ergebnisse stehen im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/Publikationen in Fachserie 17, Reihe 9.2 „Preise und Preisindizes für Verkehr“ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Detaillierte Daten finden Sie in den Tabellen 61351-0001 bis 0008 in der GENESIS-Online Datenbank.

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