EU-Kommission fordert Aufkündigung der "Open Skies"-Abkommen

Die Europäische Kommission fordert von den betroffenen Staaten ein Auflösen der bilateralen „Open Skies“-Verträge mit den USA.

Anfang November hatte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) insgesamt sieben EU-Mitgliedstaaten wegen einer Verletzung des EU-Gemeinschaftsrechtes für schuldig befunden. Die in den 90er Jahren abgeschlossenen bilateralen Abkommen mit den USA verstoßen gegen EU-Recht. Die Kommission sei ferner der Ansicht, dass die Urteile sich nicht nur auf die in Rede stehenden Abkommen auswirken, sondern auf alle bestehenden zweiseitigen Luftverkehrsabkommen und auf die Aushandlung neuer Abkommen, hieß es heute, Mittwoch, in einer Aussendung.

Deshalb habe die Kommission die Mitgliedstaaten ersucht, keinerlei völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Luftverkehrs einzugehen, solange deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht geklärt wurde. Ferner werden die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, der EU grünes Licht für Verhandlungen mit den USA zu erteilen, damit die bestehenden Abkommen ersetzt werden können. Auf diese Weise werde ein kontrollierter und reibungsloser Übergang zu einem offenen transatlantischen Luftverkehrsmarkt ermöglicht. „Die Kommission hat heute ein klares Signal erteilt, innerhalb der EU bei internationalen Luftverkehrsabkommen enger zusammenzuarbeiten“, so die für Energie und Verkehr zuständige Vizepräsidentin der Kommission Loyola de Palacio. „Die Urteile bieten uns die große Chance, gemeinsam zu agieren“.

Der EuGH kam damals zu der Entscheidung, dass der Abschluss dieser Luftfahrts-Abkommen als Verstoß gegen die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union für Luftverkehrsverträge mit Drittstaaten gewertet wird. Zu den beklagten Ländern zählen neben Österreich Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Luxemburg und Deutschland. Auch gegen Großbritannien wurde eine, allerdings etwas anders geartete Klage erhoben.

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Oliver Scheiber pressetext.austria

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