Deutsche Börse sieht deutschen Kapitalmarkt als Verlierer

Ausschlussregeln werden zunächst ausgesetzt

Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt, das der Deutschen Börse die Anwendung der Ausschlussregeln für Unternehmen mit geringem Börsenwert in sechs Fällen bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt hat, hat die Deutsche Börse ein kritisches Fazit gezogen: Das Urteil des OLG zeige, dass die Möglichkeiten der Deutschen Börse zur Weiterentwicklung des Regelwerks innerhalb des geltenden Rechtsrahmens ausgeschöpft sind. „Das Gericht hat auf Basis des geltenden Rechts die Interessen einzelner Unternehmen höher bewertet als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit nicht erfolgreichen Geschäftsmodellen aus dem Markt auszuschließen,“ sagte Rainer Riess, der bei der Deutschen Börse für den Neuen Markt zuständig ist.

Ungeachtet dessen seien die Regeln wichtig und richtig für die Weiterentwicklung des Neuen Marktes und deshalb bei ihrer Einführung im Oktober letzten Jahres von Emittenten, Investoren und Anlegerschützern gleichermaßen begrüßt worden. Riess kündigte an, die Deutsche Börse werde die Regeln zunächst für alle Unternehmen aussetzen. Er betonte aber, dass die Regeln vor dem Hintergrund des Vierten Finanzmarktfördergesetzes erneut geprüft werden sollen.

Laut Riess war und ist der Neue Markt das Rollenmodell zur Einführung internationaler Kapitalmarktstandards in Deutschland: Regulatorische Innovationen des Neuen Marktes wie Quartalsberichterstattung, internationale Rechnungslegungsstandards, Lock up-Fristen und Meldepflichten für Organmitglieder würden vom nationalen oder europäischen Gesetzgeber aufgenommen. Damit habe die Deutsche Börse den institutionellen Kapitalmarktrahmen entscheidend verbessert. Jetzt sei der Gestaltungsspielraum auf privatrechtlicher Basis allerdings erschöpft.

Die Deutsche Börse will das 4. Finanzmarktfördergesetz nutzen, um Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten zu vereinheitlichen und dann im Rahmen der Börsenordnung auf ein sicheres öffentlich-rechtliches Fundament zu stellen. Unabhängig davon will die Deutsche Börse weiterhin die betroffenen Emittenten überzeugen, den Neuen Markt im Interesse ihrer eigenen Aktionäre und des Gesamtmarktes freiwillig zu verlassen. Denn bei diesen Unternehmen steht dem Aufwand für eine Notiz im Neuen Markt kein adäquater Nutzen gegenüber.

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