Tarifliches Weihnachtsgeld – Zwischen Stagnation und (kräftigem) Zuwachs

Die Wirtschaftskrise macht sich auch beim tariflichen Weihnachtsgeld bemerkbar: In sieben von 23 untersuchten Tarifbereichen gibt es in diesem Jahr keine Steigerung des tariflichen Weihnachtsgeldes.

Dazu gehören die chemische Industrie, die Metallindustrie, das Bankgewerbe und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Auch in der Landwirtschaft, im Steinkohlenbergbau und im Groß- und Außenhandel blieb der tariflich vereinbarte feste Eurobetrag für das Weihnachtsgeld unverändert.

In den übrigen Bereichen variiert der Zuwachs der tariflichen Jahressonderzahlung zwischen 1,2 Prozent (öffentlicher Dienst) und 5,7 Prozent (Stahlindustrie). Dies entspricht bezogen auf die mittlere Vergütungsgruppe einem Zuwachs zwischen 10 und 128 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung in einer Auswertung von Tarifverträgen aus 23 Branchen.

„Dort, wo die Tarifabschlüsse mitten in der Krise erfolgten und Pauschalzahlungen beinhalteten, blieben die tariflichen Sonderzahlungen unverändert – so zum Beispiel in der chemischen Industrie und in der Metall- und Elektroindustrie“, stellt der Leiter des WSI-Tarifarchivs Dr. Reinhard Bispinck fest. In der Stahlindustrie sind dagegen die Tarifvergütungen im Januar um 2 Prozent und im Oktober noch einmal um 3,6 Prozent gestiegen mit entsprechender Wirkung auf die Sonderzahlung.

Beispiele für die Anhebung der Sonderzahlung aus verschiedenen Branchen (mehr Informationen in einer Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link siehe unten):

– Im öffentlichen Dienst (Gemeinden – West) sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld
schon seit längerem zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst. Diese
steigt in der mittleren Entgeltgruppe um 26 Euro (1,2 Prozent) auf 2.158 Euro.
– Im Bauhauptgewerbe (West) klettert das Weihnachtsgeld in der mittleren
Lohngruppe um 31 Euro (2,3 Prozent) auf 1.380 Euro.
– Bei der Deutschen Bahn AG beträgt der Anstieg 40 auf 2018 Euro (2,0 Prozent).
– Im Einzelhandel NRW steigt der Gehaltsbetrag um 1,5 Prozent (20 Euro) auf
1.338 Euro.
– Im Versicherungsgewerbe erhält ein/e Angestellte/r in der mittleren
Entgeltgruppe mit 2.050 Euro ein
Plus von 50 Euro oder 2,5 Prozent.
– In der Textilindustrie Westfalen und Osnabrück steigt der Betrag in der
mittleren Lohngruppe um 68 auf 1.912 Euro, ein Plus von 3,7 Prozent gegenüber
dem Vorjahr.
– In der Druckindustrie bekommt ein Arbeiter in der mittleren Lohngruppe 45
Euro oder 2,0 Prozent mehr an Weihnachtsgeld, nunmehr sind es 2.335 Euro.
Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor, zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe auch die Grafik und die ausführliche Tabelle im Anhang der pdf-Version dieser Pressemitteilung). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert.

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West) (62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West) (55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden 45 – 67,5 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk und im Bauhauptgewerbe Ost.

Die Pressemitteilung mit Tabellen und Grafik (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2010_11_04.pdf

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung:

Dr. Reinhard Bispinck
Leiter des WSI-Tarifarchivs
Tel.: 0211-7778-232
E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

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