Energienetze zwangsveräußern – umstrittene Idee der EU: Forscher untersuchen den Nutzen

Neue Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission sehen zur Schaffung von mehr Wettbewerb die Zerschlagung von „integrierten“ Energieunternehmen vor, die sowohl Strom erzeugen bzw. Gas importieren, Energie liefern und zugleich Strom- oder Gastransportnetze betreiben.

Ob das wirklich lohnen würde, untersuchen Forscher im internationalen Projekt „UNECOM – Unbundling of Energy Companies: Will it be worth it?“, an dem das Institut für Berg- und Energierecht (IBE) der Ruhr-Universität mit Prof. Johann-Christian Pielow beteiligt ist. In den kommenden zwei Jahren wollen sie weitere Schritte zur Intensivierung des Wettbewerbs in der europäischen Energiewirtschaft aus ökonomischer, technischer wie juristischer Sicht erforschen.

Das Projekt wird mit rund 720.000 Euro gefördert, die je zur Hälfte von der niederländischen Wissenschaftsstiftung Next Generation Infrastructures, Delft, und aus Mitteln der Wirtschaft stammen.

Eigentumsrechtliche Trennung ist stark umstritten

Unter Ökonomen, Technikern und Juristen ist stark umstritten, ob die „eigentumsrechtliche“ Trennung des Netzbetriebs bzw. Alternativvorschläge der Europäischen Kommission wie die Schaffung „unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber“ tatsächlich zu mehr Wettbewerb führen. Man zweifelt, ob nicht andere Maßnahmen, etwa im Zuge staatlicher Netzregulierung, dazu geeigneter sind. „Ein besonderes Augenmerk erfordert dabei stets die notwendige Gewährleistung der dauerhaften Netz- und insgesamt der Energieversorgungssicherheit“, erklärt Prof. Pielow. Die anvisierte Eigentumsentflechtung (Ownership Unbundling) ist auch im internationalen Vergleich innovativ. Zwar existieren entsprechende Ansätze in Großbritannien, Spanien, der Schweiz und jetzt auch in den Niederlanden. Jedoch ist der Einfluss verschiedener Entflechtungsformen vor allem auf die Investitionen in die Netze und Kraftwerke bisher kaum erforscht. „Auch lassen sich Vorbilder aus anderen Ländern nicht ohne Weiteres auf die spezifischen technischen, wirtschaftlichen wie rechtlichen Strukturen in Deutschland übertragen – will man nicht ernsthafte Versorgungskrisen billigend in Kauf nehmen“, so Pielow. Ziel des Forschungsprojekts sei es daher, kritisch-konstruktive Impulse für den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene und die spätere Umsetzung in den EU-Staaten zu entwickeln.

UNECOM: Interdisziplinär & international

Die Themenstellung berührt grundsätzliche Fragen aus rechts-, wirtschafts- wie aus ingenieurwissenschaftlicher Sicht. Anliegen des Forschungsprojekts UNECOM ist es daher, die theoretischen und empirischen Einsichten aus diesen Disziplinen zusammenzuführen. Um die europäische Dimension des Projekts zu betonen, sind zudem ausländische Universitäten beteiligt; dies erleichtert auch die Einbeziehung rechts- und systemvergleichender Erkenntnisse. Die Forschergruppe wird angeführt von dem renommierten Energieökonomen Prof. Gert Brunekreeft (Jacobs University Bremen/Bremer Energie Institut). Neben dem IBE (Prof. Joh.-Christian Pielow und Wiss. Mitarbeiter Eckart Ehlers) wirken ferner die Universität Tilburg mit dem Tilburg Law and Economics Center (Prof. Pierre Larouche), die Wirtschaftsuniversität Wien (Prof. Christoph Weiss) sowie die Technische Universität Delft (Prof. Rolf W. Künneke) mit.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum, Gebäude NA 02/299, Tel.: 0234/32-27333, E-Mail: christian.pielow@rub.de, Website des Forschungsprojekts: http://www.unecom.de

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Dr. Josef König idw

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