Umgekehrter Generationenvertrag bleibt bestehen

Die Universität Witten/Herdecke (UWH) wird bei ihrer Restrukturierung am so genannten Umgekehrten Generationenvertrag festhalten, wonach die Studienbeiträge auch nach dem Studium an die Universität entrichtet werden können. Darauf einigten sich die Geschäftsführung der privaten Universität und die StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V., die als studentischer Verein an der UWH für die Erhebung der Beiträge verantwortlich ist.

Nachdem mehrere potentielle Gesellschafter in der jüngsten Vergangenheit den Umgekehrten Generationenvertrag als besonders sozial, aber nicht finanzierbar kritisiert hatten, schien das außergewöhnliche Finanzierungsmodell über lange Zeit nicht haltbar. „Es ist uns gelungen einen wichtigen Aspekt unserer Identität zu erhalten“, freut sich Prof. Wolfgang Glatthaar, Präsident der Wittener Universität. „Der Umgekehrte Generationenvertrag garantiert zukünftigen Studenten den Zugang zu einer der besten Universitäten in Europa, ohne dabei vom Portmonee der Eltern abhängig zu sein oder einen Kredit aufnehmen zu müssen.“

Weitere wichtige Etappen in der aktuellen Restrukturierung der UWH sind die Umwandlung in eine private Stiftungsuniversität und die Förderungszusage des Düsseldorfer Familienunternehmens Droege International Group AG in Höhe von 12 Millionen Euro, beides im vergangenen Monat. Eine partielle Erhöhung der Studiengebühren wurde bereits festgelegt. Bezogen auf die monatlichen Kosten für Sofortzahler betragen die Studienbeiträge jetzt für das Fach Humanmedizin 450 Euro, für die Zahnmedizin 665 Euro und für den Bachelorstudiengang Philosophie und Kulturreflexion 300 Euro. Für die anderen Studiengänge und auch für alle bereits eingeschriebenen Studierenden ergeben sich keine Änderungen.

„Als private Universität müssen wir Studienbeiträge in einer angemessenen Höhe erheben, um die Finanzierung der Universität zu gewährleisten. Wir sind froh, dass wir das weiterhin im Rahmen des Umgekehrten Generationenvertrages gestalten können“, kommentiert Peter Kallien, kaufmännischer Geschäftsführer der Universität Witten/Herdecke die aktuelle Entscheidung. „Die Mitglieder der StudierendenGesellschaft waren sich ihrer Verantwortung für die Universität bewusst und sind ihr gerecht geworden“, so Kallien. Vor allem die Unterstützung der Familie Droege gebe der Universität den nötigen Spielraum für die Fortführung dieser sozialverträglichen Regelung, die die UWH positiv von anderen privaten Hochschulen unterscheide. Im Rahmen des bundesweit einmaligen Modells, das vor zwölf Jahren von Wittener Studierenden entwickelt worden ist, müssen Studierende erst dann bezahlen, wenn sie im Beruf stehen und über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Die Absolventen, die diese einkommensabhängige Späterzahlung wählen, finanzieren somit die Ausbildung der jüngeren Studierenden mit. Diese Konstellation – alt unterstützt jung – stand Pate beim Namen Umgekehrter Generationenvertrag. Die Studierenden können ihre Beiträge natürlich auch schon während des Studiums bezahlen. Die Studierenden entrichten ihre Beiträge an die StudierendenGesellschaft. Diese leitet sie, nach einem spezifischen Schlüssel, an die Universität weiter.

Kontakt:
Dirk Hans, Abteilung Kommunikation, 02302/926-754, dirk.hans@uni-wh.de

Media Contact

Bernd Frye idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-wh.de

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