Gründungen aus der Arbeitslosigkeit: Nur geringe Impulse für Beschäftigung

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit schaffen weitaus weniger Arbeitsplätze als andere Unternehmensgründungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie der KfW Bankengruppe und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die erstmals seit Einführung der „Ich-AG“ Gründungen aus der Arbeitslosigkeit auf repräsentativer empirischer Basis analysiert.


Etwa drei Viertel der von vormals Arbeitslosen gegründeten Unternehmen sind Ein-Mann-Betriebe, die durchschnittliche Mitarbeiterzahl liegt bei 2,0. Zum Vergleich: Bei allen anderen Neugründungen handelt es sich bei weniger als der Hälfte um Ein-Mann-Betriebe, die durchschnittliche Mitarbeiterzahl liegt bei 3,9. Arbeitslose gründen darüber hinaus relativ häufig in den wenig kapitalintensiven Branchen (z.B. Bau- und Ausbauhandwerk, unternehmensnahe Dienstleistungen). Untersucht wurden die Gründungsjahrgänge 2003 und 2004.

Vormals arbeitslose Gründer unterscheiden sich der Untersuchung zufolge hinsichtlich Alter, Geschlecht und Bildung kaum von anderen Gründern. Sie verfügen jedoch über ein deutlich niedrigeres Haushaltseinkommen, und die eigenen finanziellen Ressourcen bestimmen die Selbständigkeitsentscheidung stärker als bei anderen Gründern. Dies kann jedoch ihre geringere Neigung, zu investieren und Mitarbeiter einzustellen, nicht vollständig erklären. Einige Indikatoren sprechen dafür, dass die Gründungsentscheidung Arbeitsloser stärker dadurch motiviert ist, der Arbeitslosigkeit zu entkommen, als durch den Wunsch, eine eigene Geschäftsidee erfolgreich zu realisieren. Solche Gründer sind daher bestrebt, das finanzielle Risiko möglichst gering zu halten. Auch der Anreiz, durch den Weg in die mit Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss geförderte Selbständigkeit den Anspruch auf Transferleistungen zu verlängern, spielt offenbar eine Rolle bei ihrer Gründungsentscheidung.

Die gesamtwirtschaftliche Wirkung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit hinsichtlich der Schaffung von Beschäftigung, der Förderung des Strukturwandels und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sollte den Ergebnissen der Studie zufolge daher zurückhaltend eingeschätzt werden. Folgende Schlussfolgerungen lassen sich aus der Untersuchung ziehen:

  • Für eine effizientere Förderung ist es notwendig, arbeitslose Gründer, die ein tragfähiges Geschäftskonzept haben, von solchen unterscheiden zu können, die mit der Gründung in erster Linie eine Verlängerung ihres Anspruchs auf Transferleistungen bezwecken. Ein wichtiger, allerdings nicht ausreichender Schritt war hier die Verschärfung der Förderbedingungen für den Existenzgründungszuschuss, die nun wie beim Überbrückungsgeld die Vorlage eines Geschäftsplans verlangen.
  • Als weiterer Schritt wäre über die Vergabe der Förderung auf Basis eines (zumindest teilweise) rückzahlbaren Zuschusses nachzudenken. Die Verpflichtung zur Rückzahlung dürfte eine sorgfältigere Prüfung der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts seitens der Gründer bewirken. Zudem sollten sich auf diese Weise Mitnahmeeffekte erheblich reduzieren lassen.

Ansprechpartner:
Dr. Georg Licht, Telefon: 0621/1235-177, Fax: -170, E-Mail: licht@zew.de

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Katrin Voss idw

Weitere Informationen:

http://www.zew.de

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