Kapitalerträge überfordern vermögende Steuerzahler

Mehr als 50 Prozent der Steuerzahler wünschen sich von ihrer Bank eine nachvollziehbare Aufbereitung ihrer steuerpflichtigen Kapitalerträge. Dies ergab eine aktuelle Umfrage von Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem Spezialisten für Umfrage- und Beschwerdemanagement-Software Inworks. Welche Anteile und ob überhaupt Kapitalerträge und Spekulationsgewinne zu versteuern sind, wissen heute oft nur Steuerexperten. Während die Vorschriften zu Erträgen aus Spareinlagen und Wertpapieren noch überschaubar sind, ist die Berechnung und der Ausweis steuerpflichtiger Spekula- tionsgewinne nur noch Kennern der Materie möglich. Nun kommt Finanzminister Eichel dem Steuerzahler zu Hilfe und nimmt Kreditinstitute per Gesetz ab 2005 in die Pflicht, so genannte Jahresbescheinigungen über Gewinne aus Kapitalvermögen und Börsenspekulationen auszustellen. Die Folge: Mehr als zwei Millionen Euro muss eine Bank nach Einschätzung von Mummert Consulting investieren, um allein Spekulationsgewinne für diese so genannte Jahresbescheinigung ermitteln zu können. Ein Aufwand, der durch den Einsatz von Spezialsoftware deutlich reduziert werden kann.

Knapp die Hälfte der Befragten berechnen heute ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge nicht mehr selbst, sondern lassen sich von Kreditinstituten und Steuerberatern unterstützen. Die genauen Erträge und steuerpflichtigen Anteile bleiben für sie dabei oft undurchsichtig. 85 Prozent der Steuerzahler wünschen sich daher von ihrer Bank eine verständliche und vor allem nachvollziehbare Aufstellung erzielter Kapitalerträge. Mehr als die Hälfte dieser Befragten erklärte dabei sogar seine Bereitschaft, für eine entsprechende Dienstleistung zu bezahlen. Ab 2005 sind Kreditinstitute nunmehr gesetzlich dazu verpflichtet, eine Bescheinigung über erzielte Kapitalerträge und Spekulationsgewinne unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Die Umsetzung der Vorschriften des so genannten Steueränderungsgesetzes, das 2003 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, bedeutet für die Kreditinstitute vor allem hohe Kosten. Allein für die Ermittlung von Spekulationsgewinnen muss eine Bank im Schnitt mehr als zwei Millionen Euro investieren, schätzen Experten von Mummert Consulting. Eine Ermittlung und ein automatisierter Ausweis der Gewinne durch eine Standardlösung können dabei helfen, die Kosten für das einzelne Kreditinstitut spürbar zu reduzieren.

Nach erfolgreichem Einsatz in der Schweiz bietet die Mummert Consulting AG mit Tributum First Tax nunmehr auch in Deutschland eine Standardlösung für die Ermittlung steuerrelevanten Einkünfte aus Kapitalvermögen an, für die Ermittlung von so genannten Spekulationsgewinnen hat Mummert Consulting die Lösung Tributum Capital Gain entwickelt. Durch den Einsatz von Tributum ist eine ausführliche Einarbeitung in alle Sonderfälle des deutschen Steuerrechts nicht mehr erforderlich, manuelle Tätigkeiten bei der Erstellung der Jahresbescheinigung werden auf ein Minimum reduziert. Durch Einsatz der Lösung Tributum gewinnt das Kreditinstitut Planungssicherheit in Bezug auf die jährlichen Pflege- und Weiterentwicklungsaufwände in der Steuerdeklaration.

Diese Pressemitteilung basiert auf einer aktuellen Internetumfrage von Mummert Consulting und dem Spezialisten für Umfrage- und Beschwerdemanagement-Software Inworks. 251 Steuerpflichtige wurden im Mai und Juni zu ihren Erfahrungen mit der Kapitalertragssteuer befragt.

Media Contact

Jörg Forthmann Mummert Consulting AG

Weitere Informationen:

http://www.mummert-consulting.de

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