EU-Kommission reformiert EU-Wettbewerbsrecht
Die Art und Weise, wie die Wettbewerbsvorschriften in der EU angewandt werden, wird sich nach dem 1. Mai grundlegend ändern. Dies hat weniger mit der Erweiterung der EU als vielmehr mit der ersten Reform des Kartellrechts in 40 Jahren zu tun. Am gleichen Tag werden auch die neuen Fusionskontrollvorschriften in Kraft treten, die in der EU, dem weltweit größten Markt mit 450 Mio. Verbrauchern, eine Fusions- und Übernahmekontrolle der Spitzenklasse schaffen werden. Auch im Bereich der staatlichen Beihilfen stehen bedeutende Reformen bevor.
In zwei wesentlichen Bereichen des Wettbewerbsrechts werden zum 1. Mai 2004 grundlegende Reformen in Kraft treten:
Die EU erhält eine neue Antitrust-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003), die die Anwendung der wichtigsten Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags, d. h. Artikel 81, der wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Verhaltensweisen im Binnenmarkt untersagt, und Artikel 82, der sich gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung richtet, regelt. Die neue Verordnung tritt an die Stelle der alten Verordnung Nr. 17 aus dem Jahr 1962.
Die neuen europäischen Fusionskontrollvorschriften (Fusionskontrollverordnung (EG) Nr. 139/2004) für Zusammenschlüsse und Übernahmen, deren Wirkungen innerhalb der Europäischen Union spürbar sind, ersetzen die Fusionskontrollverordnung aus dem Jahr 1990.
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