Neues Wasserrecht schafft Einheitlichkeit

Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gelten auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Ziel der Neuregelung ist es, durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern.

Darüber hinaus überführt das Gesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. Auf der 12. EUROFORUM-Jahrestagung „Immissionsschutzrecht im Wandel“ (23. und 24. November 2010, Düsseldorf) diskutieren Referenten und Umweltbeauftragte über die Auswirkungen des neuen Wasserrechts auf die Praxis, Änderungen im Abfallrecht sowie aktuelle Rechtssprechung, die Einfluss auf die Genehmigung oder den Betrieb von Anlagen haben.

Änderungen des Wasserrechts im Detail
Die neuen Rechtsvorschriften zum anlagenbezogenen Gewässerschutz im neuen Wasserrecht und die Regelungen im novellierten Wasserhaushaltgesetz, stellt im Detail Dr. Anne Janssen-Overath vor. Die Spezialistin für VAwS- und Abwassermanagement spricht weiterhin über den Referentenentwurf zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Gemäß Artikel 13 der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist für jedes Flussgebiet in Europa, ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Dies ist auch für internationale Flussgebiete anzustreben. Dipl.-Ing. Simon Christian Henneberg (Flussgebietsgemeinschaft Weser) spricht über Ziele, Hintergründe und Anwendungen des Bewirtschaftungsplans.
Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts ist zweifelhaft
„Gegen die Wirksamkeit von Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz unverzüglich novelliert werden“, erklärte Prof. Dr. Martin Beckmann (Rechtsanwälte Baumeister) im Vorfeld der Tagung. Einen Überblick über die Inhalte der BNatSchG-Novelle, das Abweichungsrecht der Länder und inwieweit Positiv- und Negativkataloge der Länder zur Eingriffsregelung noch zulässig sind, erörtert Dr. Beckmann in seinem Vortrag. Exemplarische Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zum Immissionsschutzrecht stellt Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert (Oberverwaltungsgericht Münster) vor.
Abfallmanagement: nun ganz papierlos
Seit dem 1. April 2010 gibt es ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle. Die Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen werden nun elektronisch bearbeitet und übermittelt. „Ziel der neuen Form ist es, das Überwachungsverfahren zu vereinfachen ohne die Effizienz der Überwachung zu vernachlässigen“, so Klaus-Dieter Koß (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) gegenüber dem Veranstalter. Koß spricht auf dem Branchentreff über seine Erfahrungen in den ersten Monaten nach Einführung des neuen Verfahrens.
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Julia Batzing
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