Neues Recht für neue CO2-freie Kohlekraftwerke?

Doch reichen die derzeitigen Gesetze aus, um den Betrieb und die Sicherheit der neuen Technologie zu gewährleisten? Diesen Fragen gehen Experten aus Recht, Technik und Wirtschaft am 3. Juli an der TU Bergakademie Freiberg auf der 2. Freiberger Energierechtstagung „CSS und Recht“ nach.

Kohlekraftwerke mit erheblich weniger klimaschädliche Emissionen sind das Ziel der neuen CSS (Carbon Capture und Storage) -Technologie. Dabei wird bereits bei der Verbrennung der Kohle das entstehende CO2 aufgefangen und anschließend unterirdisch endgelagert. Erste Pilotanlage von RWE und Vattenfall haben ihren Betrieb aufgenommen. Auch die unterirdische Einspeicherung des abgetrennten CO2 wird derzeit im brandenburgischen Ketzin erprobt.

Dem Deutschen Bundestag liegt zurzeit ein Entwurf für ein „Gesetz zur Abscheidung, Transport und Lagerung von CO2“, kurz CCS-Gesetz vor, mit dem gesicherte rechtliche Grundlagen für die neue Technologie geschaffen werden sollen. Ob diese Bestimmungen den Anforderungen gerecht werden, diskutieren Experten auf der Freiberger Energierechtstagung „CSS und Recht“.

Um einen Einblick in den aktuellen Stand der Technologie zu geben, stellen Ingenieure und Wissenschaftler auf der Tagung aktuelle CSS-Projekte in Deutschland vor. So wird Markus Sauthoff von Vattenfall über das Pilotprojekt eines CO2-freien Kohlekraftwerkes am Standort „Schwarze Pumpe“ in Brandenburg berichten. Die Möglichkeiten der Speicherung des abgetrennten Gases in Deutschland stellt Dr. Michael Kühn vom Helmholz-Zentrum Potsdam vor. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums wird den Stand des Gesetzgebungsverfahrens erläutern.

Welchen Rahmen die Gesetzgebung für diese neue Technologie setzen muss, erörtern anschließend Rechtswissenschaftler aus Universitäten, Ministerien und Kanzleien. Rainer Wolf, Professor für öffentliches Recht an der TU Bergakademie Freiberg, nimmt dabei die Genehmigung zukünftiger CSS-Anlagen in den Blick.

Dabei wirft er die Frage auf, ob die neue Technologie als „Gefahrenabwehr für den Klimawandel“ anzusehen ist und deshalb alle neuen Kohlekraftwerke in Zukunft mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.

Die Tagung wird von der Forschungsstelle „Neue Energien und Recht“ der TU Chemnitz und TU Bergakademie Freiberg veranstaltet. Der Verein hat sich Ende März diesen Jahres gegründet. Ihm ging eine langjährige Kooperation einzelnen Professoren der TU Chemnitz und der TU Bergakademie Freiberg im Bereich des Energie- und Umweltrechts zwischen voraus. In der Forschungsstelle werden Chemnitzer und Freiberger Wissenschaftler zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienzinstrumenten und neuen Formen der Nutzung klassischer Energieträger arbeiten und forschen.

Media Contact

Christian Möls idw

Weitere Informationen:

http://www.tu-freiberg.de/

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