Moderne Netze per Gesetz?

Deutschland und Europa brauchen neue Energieversorgungsnetze. Dies gilt insbesondere auf der Ebene der Übertragungsnetzbetreiber.

„Die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarktes, die Aufnahme von regenerativ erzeugtem Strom, die steigende Bedeutung der dezentralen Versorgung sowie der Aspekt der Versorgungssicherheit machen einen Ausbau von Leitungen und Netzen erforderlich“, sagt Prof. Dr. Michael Lippert von der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Zu dem notwendigen Ausbau und den hierzu erforderlichen Investitionen in Milliardenhöhe seien die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, macht der Honorarprofessor für Energiewirtschaftsrecht deutlich und verweist auf die seit 1. Januar 2009 geltende „Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze“.

Die konkreten Auswirkungen dieser neuen Verordnung im Spannungsfeld von Kosteneffizienz und Investitionsfähigkeit wollen die Teilnehmer der diesjährigen Dornburger Energiegespräche am 17. September erörtern. Das Institut für Energiewirtschaftsrecht an der Jenaer Universität lädt dazu in das Alte Schloss nach Dornburg ein. Ziel der neuen Verordnung ist es Ineffizienzen im Netzbetrieb abzubauen. „Unter Umständen kann die Anwendung dieser Verordnung auch dazu führen, dass die für einen leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen erforderlichen Investitionen zunächst unterbleiben, da den Netzbetreibern die nötige langfristige Investitionssicherheit fehlt“, macht der Mitorganisator der Tagung, Christian Kreibich, Jurist am Institut für Energiewirtschaftsrecht, deutlich.

Unter dem Titel „Anreizregulierung in der Bewährung: Investitionen in die Netzinfrastruktur?“ werden die Teilnehmer der Dornburger Energiegespräche die Anreizregulierung und ihre investitionsfördernden Instrumente sowie ihre investitionshemmenden Wirkungen auf den Prüfstand stellen. „Vor allem im Bereich der Höchstspannungsnetze gibt es einen dramatischen Ausbaubedarf“, ist Prof. Lippert überzeugt. Prominente Gäste aus der Politik von Bundes- und Landesebene sowie Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung haben ihre Teilnahme zugesagt.

Interessenten können sich noch bis zum 14. September zur Tagung anmelden.

Kontakt:
Christian Kreibich
Institut für Energiewirtschaftsrecht an der Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Tel.: 03641 942146
E-Mail: energierechtsinstitut[at]uni-jena.de

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Dr. Ute Schönfelder idw

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