Fachtagung: "Recht in der Pflege" am 14. + 15. November

Das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke richtet am 14. und 15. November 2088 die Fachtagung „Recht tun – richtig pflegen“ aus. Vorträge und Workshops beleuchten Themen wie Patientenverfügung, Fixierung, Betreuung, Datenschutz, Pflegedokumentation als Beweismittel oder Expertenstandards.

„Wer pflegt, muss nicht nur fachlich wissen, was er tut, sondern die juristischen Fallstricke werden leider immer mehr“, erklärt Prof. Christel Bienstein, Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke, die Notwendigkeit der Tagung. „Wir denken sogar darüber nach, dieses Thema regelmäßig als Weiterbildung anzubieten.“

Am Freitag, 14.11., beginnt die Tagung mit zwei Vorträgen: „Grundrechtsfragen der pflegerischen Versorgung“ von Prof. Dr. jur. Wolfram Höfling und „Rechtliche Auswirkungen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes auf die Pflege“ von Dr. Ulrich Hambüchen mit anschließender Aussprache.

Am Samstag, 15.11., stehen folgende Themen auf dem Programm:

– Menschenwürdige Pflege – ein Rechtsanspruch oder Qualitätsmerkmal?, Prof. Dr. phil. Martin W. Schnell

– Ist das überhaupt meine Aufgabe? – Gedanken zur (neuen) Arbeitsteilung in den Gesundheitsberufen, Pflegedirektor Peter Jacobs

– Mehr Kompetenz – höhere Erwartungen? – Auswirkungen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes auf die Mitwirkung von Pflegenden bei der Rechtsprechung, Richter Hans Werner Röhling

– Erlebte (Un)sicherheit und rechtliche Vorgaben bei der Arbeit, PD. Dr. med. Monika A. Rieger und Dipl. Psych. Dr. phil. Andrea Wittich

– Wenn der Mensch geschwächt und die Erreger gesund sind – Woraus ergeben sich rechtliche Ansprüche bei nosokomialer Infektion?, Dr. jur. Tobias Weimer

– Wenn der Angehörige nicht macht, was er aus fachlicher Sicht tun sollte!, Andrea Kapp, Rechtsanwältin

Am Nachmittag behandeln Workshops die Themen:

– Hilft viel Schreiben viel? – Ist die Dokumentation (nur) ein Beweismittel oder dient sie der Planung der Pflege?, Pflegedirektor Peter Jacobs

– Wann wird aus einer WG ein Pflegeheim? – Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich?, Dr. jur. Fritz Baur

– Ich versichere Sie … – Ist eine eigene Berufshaftung für angestellte und freiberufliche Pflegende nötig?, Achim Mathia
– Patientenverfügung und Pflegevertrag – Über „Wohl“ und „Wollen“ in einer engen Beziehung. Dr. Heinz Kammeier

– Dir werd' ich helfen – Zwischen Wunsch, Wohl und Obhutspflicht am Beispiel der Fixierung. Zu Selbstbestimmung, Betreuerhandel und Haftung, Prof. Dr. jur. Dorothea Rzepka
– Haben nationale (Pflege-) Expertenstandards eine rechtsverbindliche Bedeutung?, Dr. jur. Birgit Rehborn

– Verordnung von Pflegehilfsmitteln – Was ändert sich noch mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz?, Dipl.-Ing. Nobert Kamps

Die Tagung wendet sich an Pflegekräfte mit Führungsverantwortung in angestellter, unternehmerischer oder freiberuflicher Stellung, an unterrichtende und beratende Pflegeexperten sowie Juristen, die mit dem Thema befasst sind.

Das detaillierte Programm finden Sie unter
http://wga.dmz.uni-wh.de/pflege/html/default/igns-7g5hvx.de.html
http://www.pflegerecht-berufsrecht-pflege.de
Kontakt und Anmeldung:
Institut für Pflegewissenschaft, Sabine Möller, Stockumer Str. 12, 58453 Witten
02302/926-358, fax – 318, sabine.moeller@uni-wh.de

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