EU gefährdet durch abgeschwächte Schadstoff-Richtlinie für Bauprodukte den Verbraucher- und Gesundheitsschutz

EU verhindert mit einer neuen CE-Richtlinie die Prüfung von Bauprodukten auf Schadstoffe

Die Kombination aus einer immer strengeren Energieeinsparverordnung (EnEV), dichten Gebäudehüllen und immer laxeren Schadstoff-Richtlinien für Bauprodukte stellt ein zunehmendes Risiko für die Gesundheit von Verbrauchern dar. Zwar sorgen dichtere Gebäudehüllen für immer weniger Energieverbrauch, allerdings kann sich dies auch auf die Qualität der Innenraumluft negativ auswirken.

Das lässt sich zwar über Lüftungsanlagen verbessern, diese sind aber oftmals nicht ausreichend. So wird die Luft oft nur unzureichend ausgetauscht und gesundheitsbelastende Luftschadstoffe bleiben im Gebäude. Die Luftqualität kann sich durch gesundheitsschädigende Emissionen sogenannter flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs) bedenklich verschlechtern.

Umweltimmunologen wie z. B. Irina Lehmann vom Helmholtz-Institut in Leipzig bestätigen, dass vor allem Kleinkinder und Ungeborene von einer erhöhten Konzentration der flüchtigen Substanzen betroffen sind. „Die VOCs wirken auf das Immunsystem und können zu Überreaktionen führen“,

erläutert die Leiterin des Fachbereichs Umweltimmunologie. Die Betroffenen leiden unter Kopf- und Halsschmerzen, Husten und gereizte Nasen sowie juckenden Augen, Heiserkeit und Ekzeme.

„Ein Skandal, dass Deutschland den Gesundheitsschutz aufgegeben hat.“

Wie aber können Verbraucher wirklich sicher sein, dass sie sich beim Bauen oder Renovieren keine gesundheitsgefährdenden Produkte ins Haus holen? Bisher wurden Bauherren oder Eigenrenovierer über ein Schema des Ausschusses für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (AgBB) klar und deutlich auf die Gefahren der VOCs hingewiesen.

Genau das ist aber seit Ende 2016 von der EU nicht mehr erlaubt. Die ausdrückliche Kennzeichnung gesundheitsgefährdender Emissionen von Baustoffen nach nationalen Kriterien verstößt gegen die Regeln der freien Warenverkehrs. Ab sofort dürfen EU-Mitgliedsstaaten ihre Anforderungen an Bauprodukte nur noch über allgemeine CE-Richtlinien kennzeichnen. „Das Problem bei den CE-Zeichen ist, dass diese europäischen Normen so gut wie keine Grenzwerte für Schadstoffe beinhalten und eine Prüfung auf ausgasende Chemikalien

überhaupt nicht vorgesehen ist“, erklärt dazu Dr. Kerstin Etzenbach-Effers von der Verbraucherzentrale NRW. „Für mich ist es ein Skandal, dass Deutschland  seine Zusatzanforderungen an den Gesundheitsschutz aufgegeben hat.“ Verbraucher müssen daher ab sofort noch stärker auf die Auswahl der passenden Produkte achten.

Siegel wie z. B. „Blauer Engel“, „Nature Plus“ oder auch das Siegel des „Eco-Instituts“ bieten dabei eine gute erste Orientierung. Dabei gilt es aber auch hier, die Feinheiten und Details zu beachten, wie Daniel-Tigges, Diplom-Holzwirt und Geschäftsführer des Kölner eco-Instituts zu bedenken gibt: „Es gibt qualitativ deutliche Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit der regelmäßigen Nachprüfungen, des Umfangs und der Strenge der Prüfkriterien“, sagt er. „Schon Anfang 2016 wurde dazu mit dem Ökohaus-Pionier Baufritz ein besonders strenges Messverfahren entwickelt. Eine zusätzliche Labormessung bewertet die Produktemissionen auch für Verarbeiter und geht damit weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.“

Luftschadstoff-Messungen schaffen Sicherheit und Schutz für die Verbraucher „Wir plädieren im Bau- und Sanierungsbereich für eine freiwillige Verpflichtung der Hausbau-Unternehmen zur gesundheitlichen Produktüberprüfung aller verwendeten Materialien.“, so derPressesprecher des Ökohaus-Pioniers Baufritz, Dietmar Spitz.

Mit mehr als 1.800gesundheitsgeprüften Wohngebäuden ist das Biohaus-Unternehmen europaweit führend und gilt mitseinem ganzheitlichen Gesundheitskonzept „Gut für Mensch und Natur“  als Pionier.

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