Entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer sicheren Endlagerung nuklearer Abfälle vollzogen

Nun steht einer zügigen Inbetriebnahme des Endlagers Konrad rechtlich nichts mehr im Wege“, kommentierte Bundesforschungsministerin Annette Schavan die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Schacht Konrad. Das Gericht hat die Beschwerden betreffend die Nichtzulassung der Revision gegen die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Sachen Konrad zurückgewiesen.

Damit steht rund 25 Jahre nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nunmehr zweifelsfrei fest, dass die Nutzung des Schachtes Konrad als nukleares Endlager rechtmäßig ist. Ministerin Schavan hält dies für einen Durchbruch auf dem Weg zu einer sicheren Endlagerung der nuklearen Abfälle.

Dies ermögliche es, die Zwischenlager für radioaktive Abfälle, die zurzeit noch bei den Helmholtz-Forschungszentren betrieben werden, zu räumen und damit einen Sicherheitsgewinn und gleichzeitig Einsparpotenziale zu erzielen.

Zur Endlagerung der radioaktiven Abfälle „mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ (sog. „Konrad-Abfälle“) wurde am 22.05.2002 der Planfeststellungsbescheid für das Endlager Konrad vom Land Niedersachsen erteilt. Rechtliche Einsprüche hiergegen wurden vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 08.03.2006 im Hauptsacheverfahren abgewiesen. Diese Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigt.

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Silvia von Einsiedel idw

Weitere Informationen:

http://www.bmbf.de/press/2011.php

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