WWF fordert vollständige Ausweisung der Vogelschutzgebiete im niedersächsischen Küstenmeer

Vogelschutz zurechtgebogen

Niedersachsens Umweltminister Sander verkündete am Montag, die Vogellebensräume im Küstenmeer würden nicht mehr mit den Planungsräumen der Offshore Windparks kollidieren. Die Windkraftplaner hätten somit Planungssicherheit. Diese Behauptung ist fachlich nicht haltbar.

Vor Monaten war es zum Streit gekommen, weil die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) vorgelegten Gebietsvorschläge für EU-Vogelschutzgebiete auch die geplanten Windkraftstandorte Nordergründe und Riffgatt einschlossen. Sander musste seine Behörde zurückpfeifen und verdonnerte die staatlichen Vogelschutzexperten dazu, gemeinsam mit den Auftragsgutachtern der Windkraftbetreiber neue Vogelschutzgebiete festzulegen. Zeugen waren dabei unerwünscht, sodass Sander eine mündlich gegebene Zusage, den WWF an der Fachdiskussion zu beteiligen, flugs wieder zurückgezogen hat. Nun ist also rausgekommen, was aufgrund der Weisungshierarchie zu erwarten war.

Der jetzt vorliegende Bericht des NLÖ an das Umweltministerium zeigt, dass das Ziel, die Offshore Windkraftstandorte bei der Festlegung der Vogelschutzgebiete außen vor zu lassen, nur zu erreichen war, indem die Daten massiv zurechtgebogen wurden. So lässt die Abgrenzung der Schutzgebiete wesentliche Dichteschwerpunkte der wertbestimmenden Vogelarten Sterntaucher und Brandseeschwalbe aus. Zudem wurden die Verbreitungsgebiete der als Zugvögel ebenfalls durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Sturm- und Heringsmöwe willkürlich verkleinert, obwohl im Bereich des geplanten Offshore Windparks Nordergründe das größte zusammenhängende Nahrungsgebiet dieser Vögel im Niedersächsischen Küstenmeer liegt. Dort herrscht ein reger Pendelflugverkehr zwischen Brut- und Nahrungsräumen, insbesondere während der Versorgungszeit der Jungen.

Irgendwann muss dann wohl auch den Experten des NLÖ der Kragen geplatzt sein, als sie in ihren Bericht an das Umweltministerium schrieben: „Nach Auffassung des NLÖ, wäre eine zusätzliche Erweiterung des bedeutsamen Vogellebensraumes „Roter Sand“ (Nordergründe) gen Süden für Sturm- und Heringsmöwe fachlich gerechtfertigt, da dort noch größere Dichtezentren beider Arten liegen.“ Kartografisch dargestellt werden durfte dies freilich nicht. Dann wäre offenkundig geworden, dass genau in diesem Bereich das Offshore-Projektgebiet Nordergründe liegt. Das Vorhaben ist aus Sicht des WWF nicht genehmigungsfähig.

„Der Standort Nordergründe bleibt einer der ungeeignetsten Standorte für Offshore-Anlagen an der Küste“, sagt WWF-Experte Uwe Johannsen, „daran ändern auch diese zurechtgebogenen Schutzgebietsvorschläge nichts. Sander setzt damit seinen Konfrontationskurs gegen das europäische Naturschutzrecht fort. Diese Ignoranz gegenüber der offensichtlichen Faktenlage führt zu einer dauerhaften Verunsicherung der Windkraftplaner “

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Uwe Johannsen WWF Deutschland

Weitere Informationen:

http://www.wwf.de

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