Es muss nicht immer Kaviar sein

Biochemische Untersuchungen geben Auskunft zum Alter und zur Herkunft von Stör-Kaviar der Sorten Beluga, Sevruga und Osietra

Seit 1997 stehen aufgrund einer deutschen Initiative weltweit alle Störarten unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Damit begann nun die Arbeit der Vollzugsbehörden in mehr als 160 CITES-Vertragsstaaten, die den Handel kontrollieren müssen. Es gilt die Fragen zu beantworten, von welcher Störart der Kaviar in jeder Dose stammt und wie lässt sich überprüfen, ob das was die Dose an Inhalt beschreibt auch tatsächlich zutrifft. Natürlich muss auch überprüft werden, woher der Kaviar stammt und wann er der Natur entnommen wurde und ob das auf den Dosen verzeichnete Erntedatum des Kaviars auch tatsächlich seinem Alter entspricht.

Das Bundesamt für Naturschutz hat zu diesen Fragen ein Forschungsvorhaben mit der Bundesforschungsanstalt für Fischerei durchgeführt, dessen Ergebnisse jetzt in einer aktuellen BfN-Skripte veröffentlicht wurden . Mittels biochemischer, physikalischer und molekularbiologischer Methoden wurden Nachweisverfahren entwickelt, die eine Bestimmung der Art des Kaviars ermöglicht sowie Daten über die Veränderung des Fischrogens während der Lagerung erfasst.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden auch diverse andere, im freien Handel verfügbare Kaviar-Proben untersucht, die nicht Bestandteil des Langzeit-Projektes waren. Unter diesen Proben befand sich auch Störkaviar aus Aquakultur, Kaviar von anderen Stör-Arten sowie ein künstliches Kaviar-Produkt.

Auch der deutsche Zoll hat Proben von geschmuggeltem Kaviar übergeben und um Untersuchungen gebeten. Das überraschende Ergebnis: von 24 untersuchten Proben waren 6 falsch deklariert. Darüber hinaus war die Genusstauglichkeit des geschmuggelten Kaviars oft eingeschränkt oder es musste aufgrund seiner sensorischen Merkmale in vielen Fällen als nicht mehr verkehrsfähig eingeschätzt werden. „Diese Ergebnisse sollten Käufern illegaler Ware zu Denken geben. Der illegal gehandelte Kaviar wird in den meisten Fällen nicht vorschriftsmäßig transportiert. Damit wird nicht nur dem illegalen Artenschmuggel Vorschub geleistet, es wird auch bewusst die menschliche Gesundheit aufs Spiel gesetzt,“ erklärte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann.

„Die im Rahmen des BfN-Forschungsvorhabens entwickelten Methoden sind sowohl ein geeignetes Mittel, um die Arbeit des deutschen Zolls oder anderer national oder international im Artenschutz tätigen Vollzugsbehörden zu unterstützen. Gleichermaßen können die Methoden im Rahmen der Lebensmittelhygiene eingesetzt werden, um Kaviar-Verbraucher vor Täuschung zu schützen und die Unbedenklichkeit des Lebensmittels zu bewerten,“ sagte Vogtmann.

Hinweis:
Skript 88 ist beim Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, kostenlos erhältlich.

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Franz August Emde idw

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