Studie entlarvt Ausreden von Alkoholsündern

Das zeigt eine Studie der Universität Bonn, die kürzlich im International Journal of Legal Medicine erschienen ist (doi: 10.1007/s00414-010-0511-z). Wer positiv auf Alkohol getestet wird, kann sich also künftig wohl nicht mehr damit herausreden, er habe etwas Falsches gegessen oder getrunken.

Hintergrund der Untersuchung ist eine Frage, die in Fachkreisen seit längerem für Diskussionen sorgt: Ist der aktuelle Grenzwert für das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) im Urin angemessen? Oder ist er so niedrig, dass er schon nach dem Verzehr von Lebensmitteln mit einem geringen Alkoholgehalt überschritten werden kann?

Alkohol wird von der Leber relativ schnell abgebaut. EtG lässt sich dagegen noch einige Tage nach einem Zechgelage im Urin nachweisen. Man nutzt entsprechende Harntests beispielsweise bei Alkoholsündern im Straßenverkehr, denen der Führerschein entzogen wurde: Sie müssen sich im Laufe eines halben Jahres bis zu sechsmal einem EtG-Test unterziehen, um zu zeigen, dass sie abstinent gewesen sind. Nur bei sechs negativen Ergebnissen erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück.

Die Tests erfolgen zu zufällig festgelegten Zeiten. Die Betroffenen werden 24 Stunden vorher benachrichtigt, dass sie sich zur Urinprobe einzufinden haben. Generell, aber insbesondere innerhalb dieser Vorwarnzeit dürfen sie keine Lebensmittel zu sich nehmen, die Alkohol enthalten können. Dazu zählen beispielsweise Sauerkraut, alkoholfreies Bier (das nie gänzlich alkoholfrei ist), Traubensaft oder überreife Bananen.

„Positiv getestete Personen behaupten immer wieder, sie hätten kurz vor dieser 24-Stunden-Periode große Mengen derartiger Produkte verzehrt“, erklärt der Bonner Rechtsmediziner Professor Dr. Frank Mußhoff. „Wir haben nun experimentell überprüft, ob das tatsächlich zu einer Grenzwertüberschreitung führen kann.“

Drei Liter alkoholfreies Bier können den Test nicht täuschen

Dazu haben die Forscher insgesamt 19 Probanden zur Schlacht am Büffet gebeten. Bis zu drei Liter alkoholfreies Bier, zwei Liter Saft, 1,3 Kilogramm Sauerkraut oder 700 Gramm Bananen nahmen die Testpersonen zu sich. In den darauf folgenden 30 Stunden bestimmten die Forscher regelmäßig den EtG-Gehalt im Urin der Teilnehmer.

Bislang gelten Harntests ab einer EtG-Menge von 0,1 Milligramm pro Liter als positiv. „Dieser Wert wurde nur in wenigen Ausnahmefällen überschritten“, erklärt der Leiter der Bonner Rechtsmedizin Professor Dr. Burkhard Madea. „Rund drei bis sieben Stunden nach der Mahlzeit erreichte der EtG-Gehalt dabei jeweils sein Maximum. Nach 24 Stunden lag er stets deutlich unter 0,1 Milligramm pro Liter Urin.“

Angesichts dieser Daten empfehlen die Wissenschaftler, den aktuellen Grenzwert beizubehalten – zumindest bei Fällen von Alkohol-bedingtem Führerschein-Entzug: „Angesichts der 24-stündigen Wartezeit zwischen Benachrichtigung und Urinprobe sind falsche Testergebnisse aufgrund alternativer Alkoholquellen nicht zu erwarten“, betont Mußhoff. Anders sehe es für unangekündigte Tests aus: „Kurzfristig können bestimmte Nahrungsmittel die EtG-Konzentration tatsächlich über den zulässigen Wert steigen lassen.“

Kontakt:
Professor Dr. Frank Mußhoff
Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn
Telefon: 0228/73-8316
E-Mail: f.musshoff@uni-bonn.de

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Frank Luerweg idw

Weitere Informationen:

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