Trotz Umweltprämie mehr Gebrauchtwagen nach Westafrika exportiert

Trotz Umweltprämie – umgangssprachlich „Abwrackprämie“ – nahmen die Exporte von Gebrauchtwagen nach Afrika um 12 700 auf insgesamt 79 600 Stück (+ 19,1%) zu. Ge­messen am deutschen Gesamtexport war somit jeder fünfte Gebrauchtwagen für Afrika bestimmt.

Der Wert eines nach Afrika gelieferten Gebrauchtwagens war mit rund 2 200 Euro auch 2009 vergleichsweise niedrig. Zum Vergleich: Die Durchschnittswerte für die Gebrauchtwagenexporte nach Amerika betrugen 29 200 Euro, nach Europa 16 600 Euro und nach Asien 3 900 Euro.

Hauptabnehmer in Afrika waren die westafrikanischen Länder Benin mit 28 800 Fahr­zeugen (+ 28,0% gegenüber dem Jahr 2008) und Nigeria mit 18 500 Fahrzeugen (+ 25,1%). Diese beiden Länder gelten aufgrund der Handelswege der Reedereien als wichtige Zielregion für die Ausfuhren von gebrauchten Fahrzeugen aus deutschen Häfen nach Westafrika.

Überdurchschnittlich stiegen 2009 auch die Exporte von Gebrauchtwagen nach Turkmenistan (+ 55,3%), Afghanistan (+ 195%) und in den Libanon (+ 122,6%).

Dem gegenüber gingen die Gebrauchtwagenexporte insbesondere in die Russische Föderation im Jahr 2009 stark zurück. Sie sanken gegenüber 2008 um 33 100 Stück (– 81,1%). Eine wesentliche Ursache dürfte die Anfang des Jahres 2009 in Russland in Kraft getretene Erhöhung der Importzölle für Kraftfahrzeuge sein. Aber auch in Polen (– 49,7%) und Rumänien (– 65,3%) wurden gegenüber dem Vorjahr merklich weniger Gebrauchtwagen abgesetzt.

Weltweit größter Abnehmer für Gebrauchtwagen aus Deutschland ist weiterhin Italien, gefolgt von Benin, Belarus (Weißrussland), Frankreich und Turkmenistan.

Hinweis:
Eine statistische Meldepflicht zu den Warenversendungen in die EU-Mitgliedstaaten besteht nur für Unternehmen, deren Lieferungen den jährlichen Gesamtwert von 400 000 Euro (Statistische Meldeschwelle) überschreiten. Das Verbringen von Gebrauchtwagen aus Deutschland in die EU-Länder durch Privatpersonen ist nicht meldepflichtig.

Die Exporte von Waren in Drittländer sind grundsätzlich ab einem Wert von 1 000 Euro je Sendung meldepflichtig (auch für Privatpersonen).

Weitere Auskünfte gibt:
Karl-Heinz Palmes,
Telefon: +49 611 75 2259,
E-Mail: info-aussenhandel@destatis.de

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Karl-Heinz Palmes Statistisches Bundesamt

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