Elf von 1 000 Ehen im Jahr 2010 geschieden
Zum Vergleich: Im Jahr 1992 wurden von 1 000 bestehenden Ehen sieben Ehen geschieden. Das war der bisherige Tiefststand seit der Wiedervereinigung.
Bei den im Jahr 2010 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52,9 % der Fälle. 38,9 % der Anträge reichte der Mann ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung gemeinsam.
Bei der Mehrzahl aller Ehescheidungen in 2010 waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: 151 100 Ehen (80,8 %) wurden 2010 nach einjähriger Trennung geschieden. Bei 3 100 Scheidungen hatten die Partner noch kein Jahr in Trennung gelebt. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 31 600, wobei die Gerichtsurteile vorwiegend im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin) ausgesprochen wurden.
2010 betrug die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung 14 Jahre und 2 Monate. 1992 waren es lediglich 11 Jahre und 6 Monate gewesen. 2010 setzte sich somit der Trend der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung weiter fort.
Von den 2010 geschiedenen Ehepaaren hatten knapp die Hälfte Kinder unter 18 Jahren.
Bei der Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2009 ist bedingt durch eine technische Umstellung in Bayern von einer Untererfassung von schätzungsweise 1 900 Fällen auszugehen. Ein Zeitvergleich mit 2009 ist daher nur bedingt möglich.
Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen können kostenfrei über die Tabelle Ehescheidungen: Gemeinsame minderjähriger Kinder (12631-0003) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden.
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