Ab 1. Juni 2003 ist Einkaufen bis zu 84 Stunden pro Woche möglich
Die ab 1. Juni 2003 geltenden neuen gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eröffnen den Einzelhändlern die Möglichkeit, vier Stunden länger und damit maximal 84 Stunden von Montag bis Samstag die Ladentüren offen zu halten. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sind hierbei Sonderregelungen, wie u.a. für Bäcker, Kurorte oder große Städte ab 200 000 Einwohnern, nicht berücksichtigt.
Seit 1956 wurden über vier Jahrzehnte hinweg die maximalen Öffnungszeiten kaum gesetzlich verlängert: Im Jahr 1996 lagen sie mit 64,5 Stunden pro Woche nur eine Stunde über den erlaubten Zeiten von 1956. Im November 1996 wurden dann die Ladenöffnungszeiten erheblich, nämlich auf 80 Stunden, ausgeweitet. Im Vergleich zu 1956 werden nunmehr die Einzelhändler ihre Geschäfte ab Juni 2003 um 20,5 Stunden länger öffnen können.
Für einen Vollzeitbeschäftigten mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von tagsüber 38 Stunden bedeutet die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zugleich, dass er demnächst 46 Stunden zum Einkaufen zur Verfügung hat. Dies gilt allerdings nur unter der Annahme, dass dieser Erwerbstätige in seinem Einzugsgebiet auch auf Geschäfte zurückgreifen kann, die ihm die maximalen Öffnungszeiten bieten.
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