312 000 Personen erhielten Ende 2007 Hilfe zum Lebensunterhalt

Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag damit – wie im Vorjahr – bei 0,4%. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken („soziokulturelles Existenzminimum“).

Die höchsten Empfängerquoten gab es Ende 2007 in Berlin (7,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und Sachsen-Anhalt (5,9 je 1 000 Einwohner). Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg (1,3 je 1 000 Einwohner) sowie Rheinland-Pfalz (2,4 je 1 000 Einwohner).

Von den insgesamt 312 000 Empfängern bezogen 88 000 Personen (28% der Empfänger) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (bis Ende 2004 so genannte „Sozialhilfe im engeren Sinne“); dies entspricht einem Anstieg von 8,1% gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag – wie im Vorjahr – bei 0,1%. Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) ging die Zahl der Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen drastisch zurück. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von „Hartz IV“, hatten noch rund 2,9 Millionen Personen oder 3,5% der Bevölkerung diese Hilfeleistung bezogen. Seit 2005 erhalten ehemalige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Dieser Personenkreis wird seit 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten seit Anfang 2005 somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhe­standsrentner mit niedriger Rente.

Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Ein­richtungen am Jahresende 2007 ist Folgendes festzustellen:
Rund 77 000 oder 87% der Hilfebezieher waren Deutsche, 11 000 oder 13% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer (1,6 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen (1,0 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als die Hälfte der Leistungsempfänger (52%) war männlich. Rund 18% der Empfänger waren Kinder unter 18 Jahren. Das Durchschnittsalter der Hilfebezieher lag bei 41 Jahren.

Die rund 88 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen lebten in 80 000 Haushalten; gut drei Viertel davon (76%) waren Einpersonenhaushalte.

Neben den Hilfebeziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am Jahresende 2007 noch rund 224 000 Personen (72% der Empfänger insgesamt), die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheim) erhielten. Gegenüber dem Vorjahr war hier ein minimaler Rückgang (– 0,1%) festzustellen. Der Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in Einrichtungen bei lediglich knapp 3%. In Einrichtungen überwogen leicht die Hilfebezieherinnen mit 51%. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger in Einrichtungen betrug 55 Jahre.

Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher Änderungen damit mehr als vervierzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden nämlich auch die Kosten des reinen Lebensunterhalts in einer Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung, et cetera) im Rahmen der stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) als Bedarf anerkannt. Seit 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen Personenkreis jeweils als separate Leistungen bewilligt. Dadurch werden behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nun auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst, sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder in anderer Weise decken können.

Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2007 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 765 Millionen Euro auf; dies entspricht einer Steigerung von 13,1% gegenüber dem Vorjahr. Rund 335 Millionen Euro (44% der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen außerhalb von Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen beliefen sich auf 430 Millionen Euro (56% der Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch 8,8 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist – wie oben bereits dargestellt – auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2007 pro Einwohner rund 9 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben, 2004 waren es noch 107 Euro.
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