Da hört der Spaß auf – die Durchsetzung von Leitungs- und Wegerechten in der Praxis

Obwohl jeder Bürger und jedes Unternehmen Energie, Wasser und Telekommunikation benötigt und die Versorgung auch als selbstverständlich voraussetzt, wird die Durchsetzung von Leitungs- und Wegerechten für die Verbesserung und den Ausbau der Infrastrukturen durch das gestiegene Rechtsbewusstsein der Grundstückseigentümer immer schwieriger.

Daneben kann bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen mit rechtlichen Auseinandersetzungen gerechnet werden. Ein strukturiertes Verständnis und eine strukturierte Herangehensweise ist für die mit der Materie befassten Personen unerlässlich und ermöglicht die Auswahl der richtigen Handlungsoption zur raschen Durchsetzung von Infrastrukturvorhaben.

Im einzelnen werden unentgeltliche Duldungsrechte, Gestattungsverträge, Konzesionsverträge, Enteignungen, Berechnungen und Umsetzung des Grundbuchbereinigungsgesetzes in den neuen Bundesländern sowie die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege ausführlich diskutiert.

Das Seminar am 7. September 2010 unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Christian Stenneken richtet sich an Netzservicegesellschaften, Netzdienstleistungsunternehmen und Leitungsbauunternehmen sowie Mitglieder aus einschlägigen Verbänden und Rechtanwälte, die in dem Bereich Leitungs- und Wegerechte tätig sind.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-344 (Frau Sabine Gebauer), E-Mail: information@hdt-essen.de oder im Internet unter http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H010-09-410-0.html

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Bernd Hömberg Haus der Technik e.V.

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