Qualitätsentwicklung des Studiums durch Audit. Empfehlungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Die Rektorenkonferenzen der drei Länder haben dazu gemeinsame Leitlinien entwickelt.

Sie fordern, dass die klassische Akkreditierung einzelner Studienprogramme durch ein institutionelles Audit ersetzt wird. Bei einem Audit stellen externe Gutachter fest, ob die Hochschule über das Instrumentarium verfügt, die selbst gesteckten Qualitätsziele insbesondere in Lehre und Studium zu erreichen.

Es beschränkt sich nicht auf die Überprüfung des Status quo anhand von Mindeststandards, sondern fördert aktiv die Weiterentwicklung der Studienangebote.

Das Audit dient auch der Rechenschaftslegung und damit als eine wichtige Basis für das Vertrauen des Staates in die autonome Einführung, Weiterentwicklung oder auch Aufhebung von Studiengängen durch die Hochschulen. Die derzeitigen Akkreditierungsverfahren werden von den Hochschulen als zu aufwändig und bürokratisch kritisiert.

Derzeit überprüft das Bundesverfassungsgericht die Rechtsbasis für die Akkreditierung. Vor diesem Hintergrund hatte der heutige Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einen Meinungsaustausch mit der Verfassungsrechtsexpertin Professor Dr. Ute Mager von der Universität Heidelberg. Der Senat hatte bereits im Juni Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems zu einem Auditing verabschiedet.

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